Krankenkassenfachwirt

Von Chriselmshorn @fachwirtblog

Für Angestellte in gesetzlichen Krankenkassen besteht mit der Weiterbildung zum Krankenkassenfachwirt eine Möglichkeit mehr Verantwortung zu übernehmen indem Fach- und Führungsaufgaben übernommen werden. Krankenkassenfachwirte arbeiten in der fallbezogenen Kundenbetreuung und entscheiden komplexe Sachverhalte bishin zu Einzelfallentscheidungen. Sie können jedoch auch im Marketing oder im Qualitätsmanagement eingesetzt werden.

Aufgaben Krankenkassenfachwirt im Detail

  • Beratung und Betreuung der Kunden, umfassendes Fallmanagement
    - Kundenberatung in Fragen der Kranken- und Pflegeversicherung
    - Beantwortung komplexer Sachverhalte
    - Anleitung von Personal im Kundenservice
    - Angebote erstellen und Beiträge berechnen
    - Klärungen von Versicherungsverhältnissen, prüfen von Leistungsansprüchen
  • Vereinfachung und Koordinierung der Arbeitsabläufe
    - Analyse, Planung und Steuerung der innerbetrieblichen Arbeitsprozesse
    - Möglichkeiten der Qualtätsoptimierungen erkennen und Vorschläge unterbreiten
    - Ermittlung Personalbedarf
  • Finanzplanung
    - Erstellen von Finanzprognosen für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich
    - Erstellen von Haushaltsplänen
  • Marketing
    - Konzepterstellung von Maßnahmen zur Neukundengewinnung und Kundenbindung

Zulassungsvoraussetzungen

© Robert Kneschke – Fotolia.com

Um nach der Weiterbildung zum Krankenkassenfachwirt zur Prüfung vor der zuständigen Kammer oder Aufsichtsbehörde zugelassen zu werden sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Sozialversicherungsfachangestellter mit anschließender einjähriger Berufspraxis
  • oder eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit anschließend mindestens einem Jahr Berufspraxis im Bereich der Sozialversicherung. Weiterhin muss eine Weiterbildung abgeschlossen sein, die die wesentlichen Inhalte der Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten vermittelt.
  • oder eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit anschließender zweijähriger Berufspraxis in Funktion eines Sozialversicherungsfachangestellten

Inhalte der Weiterbildung zum Krankenkassenfachwirt

  • Beitrags- und Versicherungsrecht
    - Arbeitsentgelt
    - Versicherungspflicht bei Beschäftigten
    - Besondere Personengruppen
    - Leistungsbezieher von SGB II und SGB III
    - Rentner und Rentenantragsteller
    - Freiwillige Versicherung
    - Familienversicherung
    - Gesamtsozialversicherungsbeitrag
    - Beitragseinzug
    - Versicherung und Leistung bei Aufenthalt im Ausland
  • Leistungsrecht
    - Fallmanagement
    - Behandlung von Kranken
    - Entgeltfortzahlung und Krankengeld in Sonderfällen
    - Zahlungsweise und Zugriff auf Geldleistungen
    - Schwangerschaft und Mutterschaft
    - Rehabilitation
    - Unfallversicherung, Erstattungsansprüche
    - Versorgungsmanagement
  • Fachübergreifende Inhalte
    - Arbeitsrecht I
    - Grundlagen der Betriebswirtschaft
    - Bürgerliches Recht
    - Grundlagen des Controllings
    - Datenschutz und Strafrecht
    - Finanzplanung I (RSA)
    - Interne Kommunikation
    - Grundlagen Marketing und Vertrieb
    - Prozessorganisation
    - Versorgungsmanagement I
    - Verwaltungsverfahren
    - Verwaltungshandeln

Dauer und Kosten

Die Weiterbildung zum Krankenkassenfachwirt erfolgt in der Regel in Vollzeit an schulischen Bildungseinrichtungen (Akademien) der Krankenkassen in Blockunterricht und erstreckt sich auf 10 – 20 Monate. Weitere Informationen erfragen Sie bitte direkt dort.