Krankenkassen müssen nach weiblicher Genitalverstümmelung zahlen

Gesetzliche Krankenkassen müssen Operationen nach weiblicher Genitalverstümmelung zahlen. Am 25. September 2013 wurde der medizinische Diagnoseschlüssel (ICD-10-DE 2014) veröffentlicht und die weibliche Genitalverstümmelung ist endlich enthalten.

Damit sind die gesetzlichen Krankenkassen jetzt nicht nur selbst, sondern auch fremdverpflichtet, die Kosten für die medizinische Behandlungen und Beratungsgespräche von Mädchen und Frauen zu übernehmen, die von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen sind.

„Die Aufnahme in den medizinischen Diagnoseschlüssel ist ein großer Erfolg für die etwa 24.000 in Deutschland lebenden Mädchen und Frauen, die diese Menschenrechtsverletzung erleben mussten und bis heute unter den Folgen leiden. Diese Frauen haben ein Recht auf medizinische Versorgung! Schon einfache Operationen können Komplikationen bei der Geburt, Schmerzen beim Geschlechtsverkehr und chronische Leiden beenden“ erklärte Irmingard Schewe-Gerigk, Vorstandsvorsitzende von TERRE DES FEMMES. Über 6.000 Mädchen gehören in Deutschland zudem zur „Risikogruppe Genitalverstümmelung“.

Jahrelang setzte sich TERRE DES FEMMES dafür ein, dass die Krankenkassen endlich die Kosten von medizinisch notwendigen Behandlungen der Betroffenen von weiblicher Genitalverstümmelung übernehmen. Über 21.000 Menschen unterstützten im Jahr 2011 mit ihrer Unterschrift eine Kampagne von TERRE DES FEMMES für die Aufnahme von Genitalverstümmelung in den medizinischen Diagnoseschlüssel ICD-10. Private Krankenkassen entscheiden weiterhin willkürlich über Kostenübernahme, Antragsablehnung oder sogar über Versicherungsausschluss von genitalverstümmelten Frauen.

Unter den Codeziffern N90.80-N90.84 werden die von der Weltgesundheitsorganisation unterschiedenen Typen der Genitalverstümmelung definiert. ÄrztInnen benötigen diese Ziffern, um ihre Leistungen abzurechnen und (z.B. auf den Krankenscheinen) Diagnosen festzuhalten. „Medizinisches Personal weiß oft viel zu wenig über die weibliche Genitalverstümmelung. Durch den Diagnoseschlüssel müssen sie sich mit den Formen der weiblichen Genitalverstümmelung und somit auch mit den Hintergründen befassen. Dies wird eine bessere medizinische Versorgung der Betroffenen sichern“, so Irmingard Schewe-Gerigk.

Krankenkassen müssen nach weiblicher Genitalverstümmelung zahlen

Quelle: TERRE DES FEMMES / frauenrechte.de


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