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Heute rief mich der Geschäftsführer eines Betriebes an, den ich schon viele Jahre vertrete. Er habe jetzt langsam das Problem, dass seine Mitarbeiter bei der Fülle der Verträge, die zur Belieferung der Patienten der unterschiedlichen Kassen abgeschlossen seien, den Überblick verlören, welche Formulare denn jetzt bei welcher Krankenkasse zu verwenden seien. Besonders schwierig sei dies bei den unterschiedlichen Patientenerklärungen, die abgegeben werden müssten. Er habe deshalb überlegt, ob man für seinen Betrieb nicht einfach eine Erklärung entwerfen könne, die dann alle Erklärungen beinhalte, die von den unterschiedlichen Kassen verlangt würden, um so wenigstens den Bereich der Patientenerklärungen zu vereinheitlichen und dies Chaos ein wenig aufzuklären.
Ich habe ihm dringend davon abgeraten: die unterschiedlichen Verträge verlangen ausdrücklich die Verwendung der jeweils in den Anlagen abgedruckten Musterformulare, und zumindest der OT1-Vertrag enthält ja ausdrücklich die Klausel, nach der die Krankenkasse bei Vertragsverstössen empfindliche Strafgelder festlegen kann. Wenn aber die Verwendung eines bestimmten Formulars vertraglich vorgeschrieben wird, und es wird ein anderes Formular verwandt, dann ist das ganz formal ein Vertragsverstoss, auch wenn inhaltlich dieselben (oder sogar umfangreichere) Erklärungen abgegeben werden.
Dazu passt, dass ich gerade von anderer Seite gehört habe, dass eine Kasse in Süddeutschland die Zahlung von im Krankenhaus verordneten Hilfsmitteln mit dem Argument ablehnt, diese seien nicht auf dem vertraglich vorgeschriebenen Formular verordnet worden – obwohl dies vom Krankenhaus verwandte Formular schon seit Jahren beanstandungsfrei im Umlauf sein soll. Dort wird also genau das rein formalistische Argument schon verwandt, welches ich auch bei der Verwendung von nicht im Vertrag vereinbarten Formularen vermute.
Natürlich stellen diese verschiedenen Formulare, die eingesetzt werden müssen, eine erhebliche zusätzliche logistische und verwaltungstechnische Belastung der Betriebe dar – für die fast schon selbstverständlich keine zusätzlichen Entgelte in die Preise einkalkuliert sind. Aber solange in den Vertragsverhandlungen die Vernunft nicht einkehrt und auf der einen Seite die Krankenkassen keine einheitlichen Formulare vorgeben und auf der anderen Seite die Interessenvertreter der Leistungserbringer sich nicht für eine Vereinheitlichung einsetzen, werden die Betriebe mit dieser mehr als misslichen Situation leben müssen. Von der Verwendung eigener Formulare (so viele Vorteile sie auch für beide Seiten bringen könnten) kann ich derzeit nur dringend abraten – und wenn man es unbedingt versuchen will: holen Sie vorher die Genehmigung der Kasse schriftlich (!) ein.