Bei Peta entdeckt:
Berlin / Gerlingen, 10. November 2011 – Seit einigen Monaten versucht eine Gruppe von Zoophilen (früher: Sodomisten), einen offiziellen Verein beim Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eintragen zu lassen. Besonders perfide: In Anlehnung an die weltweit größte Tierrechtsorganisation PETA (People for the Ethical Treatment of Animals) wählten die Protagonisten um den Berliner „Sprecher“ Michael K. den Vereinsnamen ZETA (Zoophiles for the Ethical Treatment of Animals). Das Amtsgericht hatte Bedenken zur Eintragung und lehnte diese ab. Nun hat auch das Kammergericht Berlin rechtskräftig das Vorhaben mit zutreffenden tierschutzrechtlichen Begründungen zurückgewiesen (Beschluss v. 19.10.2011, Az. 25 W 73/11).
„Es ist überaus zu begrüßen, dass das Kammergericht insbesondere den Schutzstatus des Art. 20a des Grundgesetzes hervorgehoben hat. Der in der Verfassung der Bundesrepublik zum Staatschutzziel erklärte Tierschutz steht folglich auf gleicher Abwägungsstufe wie das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit der BürgerInnen in Deutschland“, kommentiert Dr. Edmund Haferbeck, wissenschaftlicher Berater bei PETA Deutschland, den kürzlich zugestellten Beschluss des Berliner Kammergerichts.
Zoophilie ist immer mit Zwang gegenüber Tieren verbunden, denn sie haben sich den (sexuellen) Willensbedürfnissen der Menschen unterzuordnen – somit ist und bleibt dies rechtswidrig.