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Jedem Star seine Doubles! Die meisten Imitatoren dürfte Michael Jackson haben. Aber Vorsicht ist geboten – schnell kann aus Spaß Ernst werden und man bekommt als Veranstalter einen nicht so lieben Brief vom Rechtsanwalt oder gar gleich vom Gericht. Jüngstes Beispiel ist ein Wirt aus Wenden. In seinem Landgasthaus wollte er bei einer Schlagernacht die professionelle Doppelgängerin der bekannten und beliebten Schlagersängerin und Entertainerin Helene Fischer auftreten lassen. Allerdings kam auf dem Werbeplakat nicht klar hervor, dass es sich um das Double und nicht um das Original handelt. Klare Anweisungen, wie der Schriftzug bei Plakat- und Internetankündigungen zu gestalten ist, gibt beispielsweise Fischer-Double Anni Perka auf ihrer Homepage
Das Management von Helene Fischer ging wegen „Verstoß gegen Helene Fischers allgemeines Persönlichkeitsrecht“ gegen den Wirt vor Gericht und bekam Recht – der Wirt legte jedoch Berufung ein, womit das Urteil nicht rechtsgültig ist. Fischers Management reichte eine zweite Klage zur Feststellung der Schadensersatzhöhe ein, womit der Wirt darlegen muss, wie viel er am besagten Schlagerabend verdient hat. Die Verfahren werden am 14. und 31. Januar 2013 vor dem Landgericht Siegen verhandelt.
Manche mögen sich fragen, hat ein Star wie beispielsweise Helene Fischer es notwendig, jemanden wegen missbräuchlicher Verwendung ihres Namens zu verklagen. Dass die Schlagersängerin dem noch Heiteres trotzdem abringen kann, zeigte sie bei „Die Helene Fischer Show“ auf ARD am 25. Dezember 2012. Dort ließ sie eine Handpuppe als ihr Double auftreten. Doch sollte man neben dem Persönlichkeitsrecht nicht außer Acht lassen, dass Stars und Prominente „Marken“ sind und deren Namen markenrechtlich geschützt sein könnten. Schließlich wird in Künstler und Prominente investiert, ihr Image aufgebaut und gestaltet zum Beispiel für Personenmerchandising. Solche Investitionen gilt es zu sichern.
Am 14. Dezember 2012 erschien von Helene Fischer die Doppel-CD „Für Einen Tag – Live 2012“, eine Aufnahme von ihrem gefeierten Auftritt in der Hamburger O2-World vom 13. November 2012 im Rahmen ihrer internationalen „Für einen Tag – Live“-Tournee. Das Werk gibt es auch als DVD und Blu-ray
Recherche und geschrieben Heidi Grün