Steuern und Gebühren
Bei jedem Kauf ist ein Kaufvertrag abzuschließen und bei jeder Finanzierung ein Finanzierungsvertrag. Bei beiden fallen Steuern und staatliche Gebühren an.
Abschluss eines Kaufvertrages
Grunderwerbssteuer: 3,5 % des Kaufpreises; bei nahen Angehörigen gilt ein ermäßigter Steuersatz von 2 %. Sie wird nach Unterfertigung des Kauf- bzw. Anwartschaftsvertrages fällig – das kann lange vor der tatsächlichen Übergabe des Eigentums sein!
Gerichtsgebühren: 1,1 % des Kaufpreises zur Eintragung der Eigentumsrechte im Grundbuch.
Abschluss eines Finanzierungsvertrages
Eintragung eines Pfandrechtes ins Grundbuch: 1,2 % des Pfandbetrages.
Vertragserrichtungskosten
Es ist auf jeden Fall zu empfehlen, bei der Vertragserrichtung einen Experten hinzuziehen. Ein Rechtsanwalt oder Notar hat mit solchen Verträgen Erfahrung und wird sie sowohl wirtschaftlich beraten, als auch auf ungünstige Formulierungen im Vertrag aufmerksam machen. Außerdem hängt die grundbücherliche Durchführung von zahlreichen Formvorschriften ab, die ein Rechtsexperte natürlich alle kennt. Er übernimmt für Sie die gesamte Grundbuchseintragung. Notare oder Anwälte beraten auch vorab bei allen Fragen, oft ist ein Erstgepräch kostenlos. Informieren Sie sich!
Kaufvertragserrichtung
Die Errichtungskosten sowie die grundbücherliche Eintragung: zwischen 1 % und 3 % des Kaufpreises, zuzüglich Steuern und Barauslagen.
Diese Prozentsätze sind als Richtwerte zu verstehen, da die Kosten immer vom konkreten Einzelfall abhängen. Viele Anwälte und Notare bieten ein Pauschalhonorar an. Erkundigen Sie sich daher, welche Leistungen hier inklusive sind.
Treuhandkosten
Auch die Kosten für den Treuhänder sind vom Umfang des gesamten Auftrages abhängig. Im Normalfall umfasst das Treuhandpaket die Errichtung des Kaufvertrages, die Einverleibung des Eigentumsrechtes sowie die gesamte treuhändische Abwicklung.
Vermittlungsprovision
Nehmen Sie bei Ihrer Wohnraumsuche oder Ihrem Immobilienverkauf die Leistungen eines Maklers in Anspruch, verrechnet Ihnen dieser im Erfolgsfall eine Vermittlungsprovision, die wie folgt berechnet wird:
Bei Kauf/Verkauf
bis EUR 36.336,42………………………………………………………. je 4 %
von EUR 36.336,43 bis EUR 48.448,50…………………………… EUR 1.453,46*
ab EUR 48.448,51……………………………………………………….. je 3 %
* Schwellenwertregelung gem. § 12 Abs. 4 ImmobilienverwalterVO
Bei Vermietungen+ Vermieter Mieter
Unbefristet oder Befristung länger als 3 Jahre 3 BMM 2 BMM
Befristung bis zu 3 Jahren 3 BMM 1 BMM
+ Im Falle einer Vermittlung durch einen Hausverwalter gelten andere Provisionssätze. Hiebei informiert Sie Ihr Hausverwalter.
Besichtigungen kosten nichts! Die Vermittlungsprovision fällt NUR dann an, wenn es auch tatsächlich zum Kauf, Verkauf, Vermietung oder Anmietung der besichtigten Immobilie kommt.
Mehr Informationen dazu erhalten Sie auf der Website der Fachgruppe der Immobilien- und Vermögens-Treuhänder der Wirtschaftskammer Oberösterreich: www.alle-immobilien.at
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