Kopp ab!

Tja, das konnte im Mittelalter schnell gehen.

Denn man galt bereits mit sieben Jahren als strafunmündig. Vom siebten bis zum vierzehnten Lebensjahr waren alle eingeschränkt straf- und handlungsfähig. Das bedeutete, sie konnten, falls sie ein Verbrechen begangen hatten, bereits außer Landes gewiesen oder körperlich gezüchtigt werden.

Am schlimmsten waren unsere Marzipanfreunde aus Lübeck, denn nach Lübecker Recht durften Jungen und Mädchen dieser Altersgruppe sogar schon hingerichtet werden.

Kopp ab!

OK, gehen wir mal zu den Todesstrafen:

Es gab folgende Möglichkeiten sein Leben zu verlieren:

- Erhängen
- Enthaupten
- Rädern
- Verbrennen
- Ertränken
- Pfählen

Angenehm war wohl keine dieser Todesarten, aber es gab auch hier eine Abstufung.

Erhängen war, obwohl die häufigste Todesstrafe im Mittelalter, gar nicht gut. Denn oftmals wurde der Leichnam nach dem Hängen einfach am Galgen gelassen bis er herabfiel oder die Stricke und das Opfer verfaulten. Ebenso war es verboten die Toten zu begraben, sodass diese nicht in den Himmel kommen konnten. Einziger Lichtblick: Der Strick riss: Dies bedeutete Freispruch, denn Gott hatte eingegriffen.

Ähnliches “Glück” konnte man beim Ertränken haben. An Händen und Beinen gefesselt wurde man ins Wasser geworfen. Schaffte man es lebend ans Land war dies ein Freispruch.

Das Enthaupten war die “Beste” Art der Hinrichtung, denn Enthaupten galt als ehrliche Todesstrafe und die Hingerichteten durften nach ihrem Tod begraben werden.

In dem Verständnis der damaligen Zeit galt die Verbrenneung eigentlich nicht als Hinrichtung. Sie diente vielmehr der “Reinigung”. Oftmals wurde anders getötete nachträglich noch verbrannt.

Ihre Andrea Bentschneider


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