Konstruktive Zusammarbeit soll Unsicherheiten in DIN V 18599 klären

Von dem Stopp der KfW-Förderung mit energetischen Nachweisen nach DIN V 18599 und der Stellungnahme der 18599 Gütegemeinschaft e.V., ein Verband von Software-Anbietern, hatte ich bereits berichtet. Nach dem sich einige Zeit nichts weiter getan hat, gibt es nun eine neue Meldung der 18599 Gütegemeinschaft e.V., die unten folgt. Von anderer Seite, also von den Normenausschüssen oder Bundesbauministerium, gibt es hierzu leider keine Informationen.

Die Aussetzung der Förderung der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für Wohngebäude, die nach dem Verfahren der DIN V 18599 berechnet wurden, hat seit seiner Bekanntmachung am 18.10.2010 für viel Unruhe im Markt gesorgt. Die KfW begründete die Maßnahme damit, dass ungewöhnlich hohe Abweichungen bei den Berechnungsergebnissen festgestellt wurden.

Auf Wunsch des 18599 Gütegemeinschaft e.V. kam es am 23.11.2010 in Berlin zu einem Expertengespräch mit Vertretern aus BMVBS, BBR, Normenarbeit, KfW und Mitgliedern der Gütegemeinschaft. Wesentliches Ziel war, die Ursachen zu eruieren und möglichst kurzfristig Schritte für eine Lösung festzulegen. Bei allen Beteiligten besteht darüber Konsens, dass die Aussetzung der Förderung lediglich temporär Bestand haben soll, bis eine belastbare Lösung erarbeitet ist.

Im Expertengespräch konnten die Softwareunternehmen belegen, dass die wesentlichen Ursachen der Abweichungen nicht in einer unzureichenden Qualität der Softwareprodukte begründet liegen, sondern vielmehr in den Freiheitsgraden der Formulierungen der Randbedingungen von EnEV und DIN V 18599. Diese hohen Freiheitsgrade bestimmen eine große Bandbreite zulässiger Interpretationen, die in logischer Konsequenz zu Abweichungen in den Rechenergebnissen führen können. In einer konstruktiven Atmosphäre verständigte man sich, die Randbedingungen gemeinsam zu definieren und für die KfW-Förderung verbindlich vorzugeben. Der öffentlich-rechtliche Nachweis ist von dieser Regelung vorerst nicht betroffen.

Das erfolgreiche Treffen hat gezeigt, dass alle Parteien interdisziplinär an einem Strang ziehen, um die Aussetzung der Förderung möglichst bald aufzuheben. Weiterhin können die Förderprogramme „Energieeffizient Sanieren“ und „Energieeffizient Bauen“ (Programm Nr. 151 und 153) weiter auf Basis von Rechennachweisen nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10 in Anspruch genommen werden.


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