Kommentar im VDVC-Forum

Kommentar: ‘Ich stelle hier in zunehmendem Maße ein Problem fest, und zwar dass zwar etwas gegen die Zustände unternommen werden möchte, aber dennoch beständig in den Gedankenwelten dieser Zustände man scheinbar gefangen zu sein bleibt.
Dazu zitiere ich einmal was von Schnittberichte.com, einen Kommentar über “Bulletstorm”: “Die Frage ist, was ist cool an dem Game? Nur die unnötige Gewalt? Nein danke, auf dauer wird man da ja bekloppt bei. Story und Handlung gleich null, hauptsache cool alles wegballern. *gähn*
Solch einen Schrott braucht es nicht geben.”
Das ist nicht bloß die Polemik aus einem kommerziell-boulevardesken Forum, sondern auch Passagen von einer Trauerrede des letzten deutschen Bundespräsidenten lassen sich in etwa so übersetzen. Und eine mentale Einstellung in diese Richtung lässt sich eben auch bis hin zu Amtsgerichten fortschreiben

Dabei kann ich nur ein weiteres Mal betonen, dass sowohl die Erklärung eines Mediums zum “Kulturgut” oder zur “Kunst” daran kaum etwas ändern würde, als auch dass eine solche Erklärung nirgendwo vorgesehen ist. Kein Gesetz in Deutschland bei dem es darum geht ob etwas Kunst oder Kultur ist spricht ein Medium direkt an, keines bei dem es um strafrechtliche Verfolgungen geht. Ob eine solche Erklärung neu als Staatsakt geschaffen werden würde oder per Beschluss einer Bundesregierung erfolgen, oder ob elektronische Spiele nicht doch schon längst “Kulturgut” sind, weil zumindest ein Verband der dazugehörigen Industrie unter dem Dach des Deutschen Kulturrates als kulturpolitischer Organisation ist. Niemand kann das sagen

Auch Film ist nicht zum Kulturgut erklärt worden, sondern es einfach geworden, auch weil er schon vor 1949 mitunter von staatspolitischer Bedeutung gewesen ist: meine Großmutter, Jahrgang 1924, ging etwa bereits in ihrer Jugend gern ins Kino und der deutsche Unterhaltungsfilm hat sie so wohl auch geprägt. Hinzu kommt, dass man sehr wohl sagen kann, dass die Konstituierung der populären Kultur im deutschsprachigen Raum mit den 1930er Jahren zusammenfällt. Visuell. Seitdem werden populäre Filme oder Comics womöglich auch kritischer beäugt als anderswo, vor allem wenn sie gewaltdarstellend sind, auch wenn sie aus den USA oder Japan stammen, oft noch begleitet von antiamerikanistischen oder japanophoben Ressentiments. Obwohl oder gerade weil sie mit den Heinz-Rühmann- oder Heesters-Schinken inhaltlich eigentlich nur wenig gemein haben, die Gewaltdarstellung wirkt da offenbar noch als empörende Verstärkung – so nach dem Motto: “also wenn die die Gewalt schon zeigen…” Hinter einer Empörung über eine Gewaltdarstellung kann man sich mit seinen eigenen Ansichten zur Stellung in der Welt aus meiner Sicht auch ganz wunderbar verstecken, sich für überlegen, etwas besseres halten, usw. Ohne diese ehrlich artikulieren zu brauchen.
“Pop” war nach 1945 so auch eher mit Musik verbunden – siehe die Analysen eines Diederichsen – erst in den letzten Jahren, über die zunehmende Dominanz von Medien wie dem Internet – ist das Visuelle wieder mehr in den Vordergrund gerückt.

Die beiden genannten “Andy Warhol”-Filme stammen eigentlich auch nicht von Warhol selbst, sondern von Paul Morrissey. Das ist ähnlich wie mit “Sid Meier’ Alpha Centauri” als Marke für ein Spiel das eigentlich Brian Reynolds designt hat.
Mag sein, dass die Filme nicht indiziert wären wenn sie Warhol selber gemacht hätte wie seinen berühmten Film über das Empire State Building, aber viel mehr kommt es darauf an WIE etwas in Deutschland veröffentlicht wird ob es indiziert wird oder nicht. Manche skandalisierten Filme wie “Natural Born Killers” von Oliver Stone, Pasolinis “Salò” oder auch Sachen von Verhoeven trotz des auch in Deutschland vorhandenen, relativen Ansehens über dessen frühe Filme, blieben auch bei “guten Namen” am Index. Vor allem kommt es aber wohl darauf an wie groß die Verbreitung ist, ob etwas von cmv-Laservision vertrieben wird oder doch bloß irgendwie über die Filmgalerie 451. Ob es einen Weg in Elektromärkte finden würde oder doch bloß in kleinerem Rahmen gehandelt. Und dann geht es darum WIE sich der Autor, die Autorin, des Werkes VERHÄLT. Zur Person. In welchen Milieus sie sich etwa bewegt, welchen Traditionen sie folgt – ob sie sich womöglich auch gegen strafrechtliche Verfolgungen WEHRT. Von sich aus.
Und genau an der Stelle wird die Spreu vom Weizen getrennt. Um zwei krasse Beispiele aus dem Untergrund zu nennen: ein sich in der Tradition italienischer Exploitation sehender, vielfach als “Gewaltpornograf” firmierender Andreas Bethmann etwa, und ein von Charlotte Roche interviewter Jörg Buttgereit, der sich vielleicht auch noch gern in “künstlerischen” Kreisen bewegt. Wenn von Letzterem etwas beschlagnahmt wird wird die Beschlagnahmung auch aufgehoben, Ersterer wird womöglich noch hoffen dass er selbst heil davon kommt. Letztlich geht es nur um den Stellenwert von Menschen und deren/dessen Wahrnehmung. Auch dabei ob etwas für sich beanspruchen kann “künstlerisch wertvoll” zu sein oder halt nicht, für verwerflich, nicht notwendig erachtet wird.

Das ist aus meiner Sicht auch das Perfide und zutiefst Menschenverachtende an dieser Festsetzung von Begriffen wie “Menschenwürde”, dass sie praktisch beliebig als Gewalt gegen Anderes, Fremdes, eingesetzt werden kann, wenn etwas bestimmten Normen so widersprochen, zuwider gehandelt, wird (angeblich). Kein Wert sondern Unwert für mich, ein Übel das auch nicht von Recht sondern von Unrecht spricht. Das sogar allein: das Einzige was man aus meiner Sicht in der Situation wirklich tun kann ist, diese Verwendung einer Rede von “Menschenwürde” etc. selbst für menschenunwürdig zu erklären und damit im Widerspruch zu diesem höchsten Gut stehend zu machen. Vor allem dann ist “Menschenwürde” selbst nämlich bereits zu einem Problem so geworden, wenn sie als unveräußerlich etwa über eine Konsensfähigkeit von Menschen auf breiter Basis gestellt wird. Wenn man etwa sagt ein Kleinwüchsiger können kein “Zwerg” beim “Zwergenwerfen” sein, weil er dadurch diese Veräußern würde und er selbst sozusagen eben nicht mehr Herr über sein Berufsbild wäre, sondern der Staat, die Vereinten Nationen oder sonst eine gesellschaftlich-gemeinschaftliche Instanz.
Dass eigene, womöglich auch neue, ethische Normen – Regeln – geschaffen werden (international) dahingehend, worüber sich ein solches Kollektives gegen ein Individuum erheben darf und etwa nicht. Regeln die eben für möglichst viele Freiheiten in Privatleben stehen. Den öffentlichen Raum muss das ja nicht betreffen – der öffentliche Raum kann vor Vorführungen eines “Bulletstorm” zum Beispiel doch durchaus geschützt sein, Erotik-Messen finden für gewöhnlich auch nicht in freier Luft statt. Dass für Privaträume jedoch auf Selbstbestimmung gepocht wird.’


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