Kollege – schäm Dich!

Kennen Sie nicht auch sog. „Kollegen“, für die nur eines zählt und zwar nur Geld? Denen nichts zu peinlich ist, um an Mandate zu kommen? Die Sie am liebsten mit Ihrer Schwiegermutter zusammen in den Erholungsurlaub nach Pakistan schicken würden?

Bestimmt fällt Ihnen auf Anhieb jemand dazu ein!

Häufig findet man solche „Kollegen“ in den Justizvollzugsanstalten. Sie schleichen dort auf den Fluren herum. Sie sind nicht dort, weil diese dort einsitzen (was wünschenswert wäre), sondern deshalb, da sich diese „Kollegen“ sich gern mit potentiellen Mandanten „unterhalten“.

Dies wäre ja alles kein Problem, wenn diese „potentiellen Mandanten“ nicht bereits schon einen Verteidiger (Pflichtverteidiger) hätten und der Sinn und Zweck der „Unterhaltung“ nur darin besteht, um einen Kollegen vor den Mandanten schlecht zu machen, um ans Mandat zu kommen. Um sich in bestehende Pflichtverteidigermandate zu drängen, wird den Insassen erzählt, dass der andere Verteidiger keine Ahnung hätte und sich nicht kümmern würde und man doch mit einem Verteidigerwechsel viel besser fahren würde, man müsse nur im Haftprüfungstermin dem Richter erzählen, dass zum bisherigen Pflichtverteidiger kein Vertrauen mehr bestehen würde.

Auch wenn solche Versuche häufig von den Gerichten abgewürgt werden, ist es schon etwas peinlich, wenn der Mandant dann dem Richter erzählt, weshalb er meint, dass das Vertrauensverhältnis zum bisherigen Pflichtverteidiger nicht mehr besteht.

Diese „Kollegen“ sollten sich schämen, obwohl Sie mir auch schon mal Leid tun. Denn wenn man es nötig hat Kollegen Pflichtverteidigermandate abzujagen, dann kann die Kanzlei wohl nicht besonders gut laufen ….

Rechtsanwalt A. Martin – Berlin-Stettin



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