Knöllchen-Horst im Recht

Knöllchen-Horst im RechtÜber den als überaus rechtschaffenen Bürger bekannten Knöllchen-Horst aus Bad Grund wird regelmäßig dann berichtet, wenn er mit seinen Anliegen scheitert. Denn das Mitgefühl der Leser wird von der schreibenden Zunft eher bei den rund 50 000 Autofahrern vermutet, die von Knöllchen-Horst wegen Falschparkens oder anderer Vergehen angezeigt wurden, als bei dem tapferen Streiter für Gerechtigkeit, der sich mit seiner emsigen Tätigkeit einem umfassenden Legalitätsprinzip verpflichtet sieht.
Davon fühlen sich natürlich nicht nur Autofahrer gegängelt, sondern insbesondere die Justiz, die ihr Süppchen gerne mit ausschließlich eigenen Zutaten kocht und zu speisen nur dann gewohnt ist, wenn der eigene Hunger drängt. Gern wird der wackere Niedersachse deshalb auch als Querulant bezeichnet und die Leser meines Blogs wissen, dass diese Bezeichnung bei einem Streiter für das Recht eher unangebracht ist und Personen vorbehalten sein sollte, die sich permanent gegen das Recht entscheiden. Um insoweit etwas Ausgleich zu schaffen, soll daher an dieser Stelle vermeldet werden, dass ein von Knöllchen-Horst angezeigter Verkehrsrowdy nunmehr seiner gerechten Strafe zugeführt wurde.
Hintergrund für die Sanktion durch die strafende Hand des Rechtsstaats war ein Vorfall im Dezember 2016, als Horst ein Fahrzeug auffiel, dessen Fahrer einen Parkplatz entgegen der dort vorgeschriebenen Fahrtrichtung verließ und seinen Weg entgegen der Einbahnstraßenfahrtrichtung fortsetzte. Nachdem dieser bemerkte, dass der rechtswidrige Vorgang mit einem Foto dokumentiert wurde, drehte er sein Fahrzeug und verfolgte den Delinquentenjäger. Dabei wurde dessen Fahrzeug dann unter Missachtung einer durchgezogenen Trennlinie rechts überholt und zum Bremsen gezwungen. Der fotografierte Fahrer stieg aus seinem Fahrzeug aus und versuchte vergeblich die verriegelte Fahrertür zu öffnen. Schließlich schlug er mit seiner rechten Hand zweimal gegen die Türscheibe und beleidigte Knöllchen-Horst mit dem Wort "Arschloch". Die Sache endete mit einer Nachricht des Gerichts, wonach der Verkehrssünder, Nötiger und Ehrverletzer am 24.02.2017 durch Strafbefehl des Amtsgerichts Osterode am Harz rechtskräftig verurteilt wurde.399e16cb3e0f46acbcf4115bbc1a48ef

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