Knast, weil der Sohn die Schule schwänzte

Für sechs Monate geht eine Mutter ins Gefängnis, weil ihr Sohn die Schule schwänzte. Unschuldig soll die Mutter allerdings nicht an der Misere sein, denn sie schickte ihren Sohn gar nicht erst in die Schule. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte in letzter Instanz zwei vorangegangen Urteile, wonach die Frau für das „hartnäckige Entziehen“ ihres Sohnes von der Schulpflicht, zur gesetzlich höchstmöglichen Strafe verurteilt wurde.

Allein in der Zeit von November 2008 bis Februar 2009 schickte die von ihrem Mann getrennte Mutter ihren Sohn 37 Tage nicht zur Schule. Bereits seit 2004 hatte sich die Frau nicht darum gekümmert, ob ihr Sohn regelmäßig zur Schule geht.

Altersgemäß hätte der Junge in die 9. Klasse gehen müssen, steht aber auf dem Wissensstand eines Sonderschülers der 4. Klasse.

Die Mutter wurde bereits zu einer Geldstrafe verurteilt. Als das noch nichts brachte, verurteilte sie ein Gericht zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung. Aber auch das änderte nichts an dem gleichgültigen Verhalten der Mutter.

Bei ihrer dritten Verurteilung kam sie dann nicht mehr mit einem blauen Auge davon. Die Richter sahen die Höchststrafe als gerechtfertigt, da bisherige Maßnahmen nicht zum Erfolg geführt haben und verwiesen darauf, dass die allgemeine Schulpflicht dem Schutz des Kindes in Bezug auf sein Recht aufBildung und die Herausbildung zu einem verantwortungsbewussten Staatsbürger diene.


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