Knappschaft Bahn See: Wie schwer ist es, eine eindeutige Stellungnahme zur Ersatzbeschaffung abzugeben?

Knappschaft Bahn See: Wie schwer ist es, eine eindeutige Stellungnahme zur Ersatzbeschaffung abzugeben?

© matthias guenter / pixelio.de

Sie winden sich, die Damen und Herren von der Kanppschaft Bahn See, wenn es um die Ersatzbeschaffung von orthopädischen Schuhen geht. Das leidige Thema verfolgt die Leistungserbringer – und mich – jetzt schon eine ganze Weile, und gerade musste die Knappschaft vor dem Sozialgericht Meiningen den Versorgungsanspruch einer Versicherten anerkennen – die Einzelheiten werde ich noch gesondert hier einstellen, sobald die Entscheidung vorliegt. Aber Einiges – und insbesondere die Auffassung des Bundesversicherungsamtes zu diesem Thema,  kann man hier nachlesen:

Irgendwie dachte ich, dass nach den letzten Prozessen gegen die Knappschaft und der Einschaltung des BVA dort ein wenig Einsicht eingekehrt sei und man diesen Streit nun ad acta legen könnte.

Doch eine neue Stellungnahme der Knappschaft gegenüber dem Bundesversicherungsamt lässt mich wieder skeptischer werden.

Immerhin, man will seine Verfahrensweise bei Anträgen auf Ersatzbeschaffung den Hinweisen des Bundesversicherungsamtes anpassen und die Versicherten in den Ablehnungsbescheiden (!) über die Möglichkeit der vorgezogenen Leistungsgewährung aufklären – warten wir mal ab, wie diese „Aufklärung“ aussehen wird.

In der Sache selbst aber will man wohl an seinen alten – und nach meiner Auffassung rechtswidrigen – Bewilligungs-, nein, sagen wir lieber, Ablehnungsrichtlinien festhalten, denn eine den Grundsätzen des Bundesversicherungsamt angepasste Regelung ist immer noch nicht geplant; stattdessen will man ausnahmsweise vor dem Ablauf der von der Knappschaft willkürlich verlängerten Ersatzbeschaffungsfrist bewilligen,

  • wenn sich die Fussdeformitäten so verändert haben, dass eine Anpassung des orthopädischen Massschuhs an die geänderten medizinischen Erfordernisse nicht möglich oder unwirtschaftlich ist – eine pure Selbstverständlichkeit, die man hier als besonderes Entgegenkommen erkaufen will – oder
  • wenn die orthopädischen Schuhe ausnahmsweise aufgrund ungewöhnlicher Beanspruchung so nicht mehr nutzbar sind und eine Reparatur nicht mehr möglich oder unwirtschaftlich ist – ebenfalls eine pure Selbstverständlichkeit – oder
  • wenn es sich um Kinder und Jugendliche in der Wachstumsphase handelt.
Hoffnung gibt nur die Anmerkung der Knappschaft, dass eine sozialmedizinische Prüfung bei Folgeversorgungen nur dann angezeigt sei, wenn begründete Zweifel an der Notwendigkeit bestehen oder sich wesentliche Änderungen ergeben haben. Ob dies aber dahingehend ausgelegt werden wird, dass allein die Angabe eines der oben benannten Ausnahmetatbestände ausreicht, um die Knappschaft zur Genehmigung zu veranlassen, wird abgewartet werden müssen.Es ist also zunächst dringend anzuraten, eine der obigen Begründungen nachvollziehbar gegenüber der Knappschaft zu dokumentieren – und bei einer Ablehnung umgehend das Widerspruchsverfahren und notfalls das Klagverfahren zu betreiben. Nur so wird die Knappschaft auf den rechten Weg zurück zu bringen sein.

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