Der Architekturjournalist Benedikt Hotze unternahm im Mai 2012 eine Reise durch Schleswig-Holstein, um einen besonderen Bautypus zu erkunden. Sein Ziel waren Kleinkirchen, die im Rahmen eines Kapellenbauprogramms in den 1960er Jahren im ganzen Land erbaut worden sind. In einem umfangreichen Blogbeitrag berichtet Hotze von seinen Entdeckungen – und macht eine skandalöse Zurechtstutzung des Denkmalrechts publik.
Die Tour war in dieser Form eigentlich gar nicht geplant. Vielmehr beabsichtigte Benedikt Hotze, an der jährlichen Pressereise des Deutschen Nationalkommitees für Denkmalschutz (DNK) teilzunehmen, die in diesem Jahr die Nachkriegsmoderne in Schleswig-Holstein zum Ziel hatte. Besichtigt werden sollten beispielweise in Kiel Schloss und Universität sowie einige der im ganzen Land verteilten Kleinkirchen. Kurz vor dem Reisetermin erhielten die angemeldeten Teilnehmer jedoch eine Absage. In offenen Worten erläuterte die hessische Staatsministerin Eva Kühne-Hörmann, die derzeit Präsidentin des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz ist, die Gründe:
Demnach habe die Geschäftsstelle des DNK bei den Vorbereitungen der Exkursionen und Diskussionsrunden keine Unterstützung von Seiten des zuständigen schleswig-holsteinischen Kultusministeriums erfahren. Während die zweitägige Veranstaltung in der Vergangenheit jeweils mit großem Engagement auch der gastgebenden Institutionen organisiert werden konnte, habe sich das Land Schleswig-Holstein in diesem Jahr offenbar so unkooperativ verhalten, dass die Reise abgesegt werden musste.
Die Gründe sind naheliegend, wenn man sich das diesjährige Thema “Nachkriegsarchitektur” und die recht kurz vor der Landtagswahl mit denkbar knapper Mehrheit vom schleswig-holsteinischen Landtag beschlossene Novellierung des Denkmalgesetzes ansieht. Die Novelle geht ganz erheblich an die Substanz und wirft hergebrachte Grundsätze des Denkmalschutzes über den Haufen. Bei Benedikt Hotze heißt es hierzu: “Die bisherige schwarz-gelbe Landesregierung hatte bekanntlich zuvor den Denkmalschutz in Schleswig-Holstein abgeschafft liberalisiert. Bauten, die jünger sind als 65 Jahre, sollen in Schleswig-Holstein überhaupt nicht mehr geschützt werden.” Doch dies ist nicht der einzige Eingriff. In einem schon älteren BauNetz-Artikel vom 28. Juli 2011 beschreibt Ira Mazzoni das gesamte Desaster, dem eine angeblich wirtschaftsfreundliche Auslegung des Denkmalgedankens zugrunde liegt. Dazu ein paar Zitate:
“[...] Die Eigentümerrechte sollen gestärkt werden. Wirtschaftliche, gewinnorientierte Interessen der Denkmaleigentümer sollen Umfang und Art aller denkmalerhaltenden Maßnahmen diktieren. Damit negiert der vorliegende Gesetzesentwurf die Grundlage aller Denkmalschutzgesetze: Geschützt werden Bauwerke gemeinhin ‘im öffentlichen Interesse’. Ohne dies erübrigt sich die sachliche, justiziable Begründung von Denkmalen. [...]
Die Kieler Regierung aber will das Schicksal der Denkmäler ganz in die Hände der Eigentümer legen: ‘Eigentümer sind unsere wichtigsten Denkmalpfleger’, erklärte Kultusminister Ekkehard Klug anlässlich der ersten Lesung. Das ist prinzipiell richtig – nur was ist, wenn der Eigentümer sich nicht kümmert? Wenn seine Gewinnmaximierungsabsichten zum Abriss des Denkmals führen? Nach dem Gesetzentwurf kann er dafür noch nicht einmal mehr strafrechtlich belangt werden. [...]
In Zukunft sollen die Bürgermeister und Landräte, die sogenannten Unteren Denkmalschutzbehörden, allein über das Schicksal der Denkmäler entscheiden. Es gibt keine Zustimmungsregelung, keine Einvernehmensregelung. Die obere Denkmalschutzbehörde – das Landesamt – muss nur im Notfall informiert werden, wenn die untere Denkmalschutzbehörde sich nicht zu helfen weiß. Nach dem vorliegenden Entwurf müsste dieser Fall ständig auftreten. Denn die Unteren Denkmalschutzbehörden verfügen selten über fachlich geschulte Mitarbeiter. [...]
Die Ämter haben den Bauanträgen zuzustimmen, solange der ominöse Denkmalwert nicht ‘erheblich’ beeinträchtig wird. Vorab stellt die Regierung fest, dass ‘geringfügige’ Veränderungen gar nicht bewilligt werden müssen. Insbesondere wenn es um Baumaßnahmen geht, die die Energie-Effizienz oder die Barrierefreiheit betreffen. Das ist die Freigabe von Plastikfenstern, Wärmedämmverbundsystemen, Solarpaneelen, gläsernen Außenaufzügen oder Metallrampen aller Art. Kurz: für alle billigen Lösungen. Denn nach dem neuen Gesetz hat die Wirtschaftlichkeit höchste Priorität. [...]
Der Gesetzentwurf für Schleswig-Holstein setzt darüber hinaus dem Bereichs- und Umgebungsschutz enge Grenzen. Beschränkt auf wenige, kurze Blickachsen, haben weder Groß-Investoren noch Windpark-Betreiber Einwände zu fürchten. Auch dürfen die Nachbarn von Denkmaleigentümern fürderhin ihren Baumarkt-Fantasien freien Lauf lassen. Ensembleschutz war gestern. [...]
Abgeschafft wird auch die Gartendenkmalpflege – mit Ausnahme berühmter Schlossanlagen. Damit werden Hürden für Eigentümer und Investoren beseitigt, die in Stadtparks, Wallanlagen, Villenquartieren oder Siedlungen bauen beziehungsweise nachverdichten wollen. Der Begriff der Kulturlandschaft ist dem Gesetzentwurf so und so fremd. [...]“
Die (mir erst jetzt bekannt gewordene) Gesetzesnovelle möchte ich hier gar nicht weiter kommentieren. Die Zitate sprechen für sich – und gegen eine Art von Politik, die den individuellen Eigennutz derart übermächtig vor das Allgemeinwohl stellt.
Zurück zu den Kleinkirchen. Nach der Reiseabsage des Denkmalkommitees hat sich Benedikt Hotze – aus Interesse und einem “Restreflex des Trotzes” – allein auf den Weg in den Norden gemacht. Diese Entscheidung war gut, denn im Ergebnis hat er eine sehenswerte Fotostrecke mitgebracht, die er in seinem Blog zeigt. Erst die bildliche Gegenüberstellung der Kirchenbauten zeigt das Grundprinzip. In zwei Architekturwettbewerben der evangelischen Kirche entstanden in den 1960er Jahren verschiedene Grundtypen, die, in leichten Variationen, insgesamt rund 80 Mal im gesamten Bundesland erbaut wurden. In der Nachkriegszeit waren viele Orte, in denen es bis dahin keine Kirchen gab, durch Zuzüge von Flüchtlingen stark angewachsen, so dass mit dem systematischen Kapellenbauprogramm eine Versorgung mit Kirchenräumen sichergestellt werden sollte. Aus heutiger Sicht ist dieses Bauprogramm nur noch schwer nachvollziehbar – in der Nachkriegszeit gab es aber offenbar einen erheblichen Bedarf. Einige der Kapellen stehen bereits leer und sind ihrer sakralen Nutzung entzogen – vielerorts stellt sich nun die Frage nach Folgenutzungen.
- Blog-Artikel von Benedikt Hotze mit Bildbeispielen
- BauNetz-Artikel zur Novellierung des Denkmalschutzgesetzes SH
- Buchveröffentlichung von Matthias Ludwig zu den Kleinkirchen in SH
- Website des Deutschen Nationalkommitees Denkmalschutz
- Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein