“Kleines, dreckiges Foulspiel” schadet Demokratie

Außer Plan musste am 15. Juni 2012 die 185. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages vorzeitig beendet werden. Nach Angaben von Vize-Präsidentin Pau war das Haus nicht mehr beschlussfähig, da die notwendige Anzahl an Abgeordneten nicht erschienen war. Bei der Abstimmung zur Verankerung eines Presse-Grossos musste nach dem „Hammelsprung“ festgestellt werden, dass die Zahl der anwesenden Parlamentarier nicht mehr ausreichte, um Entscheidungen zu fällen. Somit musste die weitere Tagesordnung aufgehoben und verschoben werden. Unter anderem fiel somit auch die angekündigte Erste Lesung zum „Betreuungsgeld“ aus. Das Vorhaben und die Beschlussfassung verzögern sich hierdurch bis nach der Sommerpause.

Die Mutmaßung, dass hinter Vielzahl an abwesenden Abgeordneten auch ein Protest gegen das „Betreuungsgeld“ stecken könnte, machte schnell die Runde – und wurde alsbald auch von Opposition und wehleidigen Parlamentariern der Koalition bestätigt. Ein „Trick“, ein „Coup“ sei es gewesen, sagen die einen – ein „kleines, dreckiges Foulspiel“ (CSU-Abgeordneter Dobrindt) die Anderen. Doch sie alle verschweigen damit, dass hinter der Aktion ein weitreichendes Problem unserer parlamentarischen Demokratie liegt. Denn selbst wenn es laut Regularien legitim gewesen sein mag, ist es mehr als ein Affront. Und schon gar kein Grund, irgendeiner Seite Häme zu zeigen – dafür liegt in dem Vorfall viel zu große Brisanz.

Ich sage: Es kommt einem Eklat gleich, wenn die Mitglieder des Deutschen Bundestages in derart großer Zahl einer Sitzung fernbleiben. Es ist verfassungsrechtlich kritisch zu sehen, wenn dieser Trend einreißt: Die Lenkung von Debatten und politischen Entscheidungen durch das Blockieren in Form von Fernbleiben der Sitzungen stellt nach meinem Verständnis ein grobes Verletzen der Pflichten eines Abgeordneten dar und ist überdies ein Affront gegenüber dem Souverän, dem Volk. Die Beeinflussung und das zum Erliegen Bringen von parlamentarischen Abläufen durch derartigen Protest kann mit der Verantwortung, die der Deutsche Bundestag und seine Mitglieder gegenüber unserem Grundgesetz und den Bürgerinnen und Bürgern zu übernehmen kann, nicht vereinbart werden.

Die Einflussnahme auf den politischen Prozess durch taktisches Verzögern ist eine neue Form, Boykott auszuüben. Den Deutschen Bundestag durch Abwesenheit zur Beschlussunfähigkeit zu zwingen und damit eventuelle Zeitpläne durcheinander zu bringen, Zeichen zu setzen oder Abstimmungen zu manipulieren ist überdies ein bedenkenswerter historischer und gleichzeitig gefährlicher Akt, der nun auch das Präsidium des Hauses aufrütteln sollte: Klare disziplinarische Maßnahmen und härtete Sanktionen gegen die Parlamentarier werden unumgänglich, um die Abgeordneten zur Räson zu rufen. Mitglieder des Bundestages erhalten ihre Diäten für ihre Arbeit, die sie unter anderem durch Beteiligung an den Plenarsitzungen zu erbringen haben. Eine Nichtnachkommen dieser Aufgaben stellt nahezu eine Verweigerungshaltung dar, die nicht nur für unser demokratisches und parlamentarisch-repräsentatives System eine Bedrohung bedeutet; sie schwächt auch zusätzlich das ohnehin angeschlagene Image von Politik in der Bevölkerung bestätigt Vorurteile gegenüber Politikern.

Schon lange wird über häufiges „Schwänzen“ der Parlamentarier im Deutschen Bundestag debattiert. Sollte dies nun überhand nehmen oder als politisches Mittel zur Machtdemonstration missbraucht werden, sind klare Grenzen erreicht. Ob „geschickter Schachzug“ oder ein Grund zum Schämen für die Opposition: Nicht nur, dass sich das Parlament einer Sachdebatte entzogen hat und sich damit der Arbeit widersetzt hat (in der freien Wirtschaft wären viele Abgeordnete schon lange vor die Tür gesetzt worden); der Schaden für das Ansehen der (deutschen) Demokratie und das zerrüttete Bild über die politische Auseinandersetzung in der Bundesrepublik werden nachhaltige Folgen im Image unseres Landes und der Vorbildhaftigkeit eines repräsentativen Systems haben.

Dennis Riehle


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