Klausel „Verlängerung des Abos zu den dann gültigen Preisen“ unwirksam

Liebe Leser,

aufgrund der aktuellen Angebote seitens Sky, möchte ich an ein Urteil vom Bundesgerichtshof aus dem Jahr 2007 erinnern, in dem einige Klauseln von Premiere für unwirksam erklärt worden sind. Aus Premiere ist Sky geworden, so dass meiner Meinung nach das Urteil weiterhin Bestand hat.

Da ich noch keine schriftliche Bestätigung per Post erhalten habe, kann ich nur die Klausel aus meiner Email-Bestätigung zitieren:

Bitte beachten Sie, dass die Vertragslaufzeit ab der Vertragsumstellung für ein Jahr neu startet. Die Kündigungsfrist beläuft sich auf zwei Monate zum Laufzeitende. Sollten wir Ihre schriftliche Kündigung nicht fristgerecht erhalten, läuft Ihr Abonnement zu den dann gültigen Konditionen weiter.

Diese Klausel ist nicht wirksam. ich werde aber sicherheitshalber bei der Verbraucherzentrale eine Anfrage starten.

Das Urteil im Wortlaut findet ihr hier.

Im Sky Forum von Digital Fernsehen wird berichtet, dass die Umstellung mit einem Trick erfolgt, um diesem Problem aus dem Weg zu gehen. Man bestätigt das Angebot zum normalen Preis und gewährt für 12 Monate eine Gutschrift, damit im Ergebnis 24,90 € herauskommt. In diesem Fall ist der Vertrag ok und muß dann vom Nutzer zum Ende der Laufzeit gekündigt werden, um anschließend hoffen, dass Sky wiederum ein gutes Angebot vorbereitet hat. Kündigt man nicht, zahlt man dann den normalen Preis.

Liebe Grüße,

Dirk



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