Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor
Falls Sie bei dem Import von Ausländern nicht mehr durchblicken, hier eine Übersicht über die verschiedenen Klassifikationen:
Schutzbedürftigkeitsklasse A
Hierbei handelt es sich um illegal einreisende Ausländer, die selbst zusehen müssen, wie sie nach Deutschland kommen, um hier Asyl zu beantragen.
Schutzbedürftigkeitsklasse B
Hierbei handelt es sich um Ausländer, die bei vorgetäuschten Seenotrettungsaktionen auf Schlepperschiffe umsteigen und dank strafbarer Beihilfe der Besatzung zum illegalen Betreten der EU aus den Mittelmeerhäfen per Flugzeug abgeholt werden, um in Deutschland Asyl zu beantragen.
Schutzbedürftigkeitsklasse C
Hierbei handelt es sich um Ausländer, die aus den EU Ersteinreisestaaten importiert werden, weil sie dort kein Asyl beantragen und weiter nach Deutschland wollen, da es hier die höchste finanzielle Unterstützung gibt, die Reisekosten werden von den EU Staaten bezahlt, weil das erheblich billiger ist, als die Ausländer ein Leben lang zu ernähren.
Schutzbedürftigkeitsklasse D
Hierbei handelt es sich um Ausländer, die laut dem Abkommen zwischen der EU und der Türkei von Deutschland zu übernehmen sind, die reisen auf Staatskosten per Flugzeug ein.
Schutzbedürftigkeitsklasse E
Hierbei handelt es sich um Ausländer, die als Familiennachzug auf Staatskosten nach Deutschland kommen dürfen.
Schutzbedürftigkeitsklasse F
Hierbei handelt es sich um Ausländer, die laut UN Neuansiedlungsabkommen kein Asyl beantragen müssen, sondern sofort als neue Bundesbürger eingeflogen werden.
Schutzbedürftigkeitsklasse G
Hierbei handelt es sich um besonders schutzbedürftige Ausländer, die nach der neuen BRD Neuansiedlungsverfügung namens „Neustart im Team“ kein Asyl beantragen müssen, sondern sofort als neue Bundesbürger eingeflogen werden.
Über die nächsten Schutzbedürftigkeitsklassen werde ich Sie zeitnah informieren.