Laut dem jetzt von Patrick Breyer veröffentlichten Gerichtsschreiben soll sich die Bundesregierung bis spätestens 10. Oktober dazu äußern, ob die Klausel in die Grundrechte auf private Kommunikation und Meinungsfreiheit eingegriffen habe und ob sie überhaupt erforderlich gewesen sei.
Die Bundesregierung könne auch gleich einen möglichen Vergleichsvorschlag mitschicken. Danach könnten die Kläger auf die Eingabe aus Berlin antworten, danach entscheidet das Gericht.
Eigentlich wollte Merkel den Zwang zur Identifizierung verstärken
Danach sollen Mobilfunkbetreiber und Händler künftig auch bei Nutzern vorausbezahlter SIM-Chips von Mobilfunkgeräten stets ein gültiges Identitätsdokument mit vollständigen Adressangaben verlangen müssen.
Bisher brauchten die Verkäufern die von Kunden gegebenen Identitätsinformationen nicht zu verifizieren, sodass auch Fantasienamen registriert werden konnten.
Während gesetzestreue Bürger dadurch unangemessen in ihren Grundrechten beschnitten werden, können Kriminelle die Identifikation leicht durch Strohmänner oder Käufe im Ausland umgehen.