Klage gegen ehemaligen Attaché

Immer wie­der kommt es zu Meldungen, dass Bedienstete der sau­di­schen Oberschicht miss­han­delt wer­den. Vor eini­ger Zeit habe ich dar­über berich­tet, dass ein Kindermädchen in Saudi-Arabien hin­ge­rich­tet wor­den ist.

Nun berich­tet die Berliner Zeitung über einen Prozess, den die indo­ne­si­sche Haushalthilfe eines inzwi­schen nicht mehr in Deutschland wei­len­den sau­di­schen Botschaftsattaché ange­strengt hat. Sie klagt auf 70.000 Euro nach­träg­li­chen Lohn und Schadensersatz; nach ihren Angaben musste sie an sie­ben Tagen in der Woche von sechs Uhr Morgens bis Mitternacht für die Familie Beklagten arbei­ten. Nach 18 Monaten floh sie aus dem Haus.

Bisher konnte die Klage von kei­nem Gericht angnom­men wer­den, weil ein Botschaftsattaché diplo­ma­ti­sche Immunität besitzt. Da der Betroffene nach Saudi-Arabien abge­reist ist und damit die­sen Status ver­lor, kann das Verfahren jetzt vor dem Arbeitsgericht Berlin ver­han­delt wer­den.

Nic


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