Kindermörder verlangt Entschädigung vom Steuerzahler

In den Nachrichten ist es der Aufreger schlechthin. Ein Kindermörder verklagt das Land Hessen auf 10.000 Euro Schmerzensgeld wegen Folterdrohungen und hat sich bereits die Prozesskostenhilfe erstritten. Geld, das vom Steuerzahler kommt. Gestern, am 17. März 2011 begann am Frankfurter Landgericht der Zivilprozess um den Kindermörder Magnus Gäfgen und man wundert und fragt sich, wieso dieser Mann überhaupt noch vor Gericht ziehen kann.


Es ist gut acht Jahre her, dass Magnus Gäfgen den damals 11-Jährigen Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet hatte. Bei seiner Festnahme sollen Beamte handgreiflich geworden sein und ihm Folter angedroht haben. Man versuchte ihn unter Druck zu setzen, um heraus zu finden, wo er den entführten Jungen versteckt hielt. Und es funktionierte, Gäfgen verriet das Versteck. Nur als die Polizei dort eintraf und den 11-Jährigen fand, war dieser längst tot. Brutal von Gäfgen ermordet.

Und jetzt beschwert sich dieser Kindermörder darüber, dass er seit seiner Vernehmung unter psychischen Problemen zu leiden hätte. Vom Täter zum Opfer. Nach acht Jahren sitzen sich der Mörder und die Ermittler von damals erstmals wieder gegenüber und die Eltern des ermordeten Kindes müssen in den Medien verfolgen, wie abgebrüht dieser Mann ist. Sie haben damals kein Schmerzensgeld erhalten.

Jede Mutter und jeder Vater wird sich wahrscheinlich wünschen, das gegen einen Entführer noch härter vorgegangen wird, wenn man somit sein Kind lebend wiederfindet. Aber die Gesetze sind nun mal so, dass ein Kindermörder seine Rechte nicht verliert. Und der Steuerzahler wird dafür aufkommen müssen.

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