Kinderbetreuung, Wahlfreiheit und Menschenwürde

Aus einem Schreiben von Herrn Dieter Mack an den Klubobmann der ÖVP Reinhold Lopatka:

Förderungen und Beihilfen des Staates werden grundsätzlich als Geld- und nicht als Sachleistung zur Verfügung gestellt (z.B: Familienbeihilfe, Pension, Pflegegeld, Arbeitslosengeld, Studienbeihilfe, Krankengeld, Wohnbeihilfe, Agrarförderung, Wirtschaftsförderung, Kinderbetreuungsgeld, Mindestsicherung). Die Regierung begründet den Vorrang von Geldleistungen so: „In unserer auf den Prinzipien der Geldwirtschaft beruhenden Gesellschaft ist es zur Wahrung der eigenen Menschenwürde notwendig, frei über die Art und Weise der Bestreitung des Lebensunterhalts entscheiden zu können“ (677 BlgNR 24.GP).
Diese Wahlfreiheit muss daher auch für Kinderbetreuung gelten.

Kinder haben laut Art. 3 der UN-Kinderechtskonvention seit dem Jahr 1989 weltweit das Recht, von ihren Eltern betreut zu werden, in Österreich nur „Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen“ (Bundesverfassungs-gesetz über die Rechte des Kindes, BGBl 4/2011, spät und von allem Wesentlichen entkernt). Dem entspricht die Pflicht der Eltern, für die Betreuung ihrer Kinder zu sorgen. Die Verletzung dieser Betreuungspflicht und die Vernachlässigung von Pflege, Erziehung oder Beaufsichtigung ist in Österreich „mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen“ (StGB § 198).

Wenn der Staat Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder
unterstützt und Geld zur Verfügung stellt, so verlangt es
die Achtung der Menschenwürde, dass die für die
Betreuung Verantwortlichen, das sind die Eltern,
über dieses Geld verfügen können, um über die
für ihre Situation bestmögliche Betreuungsform
zu entscheiden.
Wenn statt der Eltern die „institutionellen“
Kinderbetreuungsstätten dieses Geld vom
Staat erhalten, werden fundamentale
Rechte der Eltern ausgehebelt und dadurch
Menschenrechte der Familien in zweifacher
Hinsicht verletzt:
Sowohl das Recht der Kinder auf Betreuung durch ihre Eltern,
als auch das Recht der Eltern auf Wahrung ihrer Menschenwürde.

Die Kosten für einen staatlich verordneten Betreuungsplatz belaufen sich auf mehr als 1.000 Euro je Kind und Monat. Dabei ist unwidersprochen, dass die österreichische institutionelle Betreuung in mehrfacher Hinsicht nicht einmal Mindeststandards entspricht: Keine „flächendeckende“ Erreichbarkeit, mangelhafte Öffnungszeiten (was Stunden am Tag, Tage in der Woche und Wochen im Jahr betrifft), mehr als 20 Kinder je Betreuerin und das bei ungenügender Qualifikation. Solange die Betreuungsstätten das Geld vom Staat bekommen, kann sich daran auch nichts ändern.

Dieter Mack, Klagenfurt
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Weitere Hinweise:

Verstaatlichung der Kinder – wehrt Euch!

Ich bin als Familienvater bestürzt über die in verschiedensten Medien in Erscheinung tretende Tendenz:
:!: Kinder sollten möglichst früh (man spricht inzwischen schon von einjährigen Kindern)
aus der Geborgenheit des Elternhauses herausgerissen
und in Kollektivbetreuung gegeben werden.
:!: Frauen sollten möglichst schnell nach der Entbindung ins Berufsleben zurückkehren.
Sie werden damit zu Gebärmaschinen degradiert.Ich würde das unseren Kindern nie antun wollen……
mehr…..Von den Kindern und ihren FeindenFür das Kleinkind ist die Anwesenheit einer geliebten Bezugsperson äußerts wichtig; es leidet unter längerer Trennung von seiner Mutter; nachgewiesen wurde, daß es bei Ganztags-Krippen-Kindern zu massivem Anstieg des Streßhormons Cortisol kommt, Anzeichen großer seelischer Belastung. Je längere Zeit Kinder in „Einrichtungen“ und fern liebevoller elterlicher Zuwendung verbringen, um so stärker entfalten sich etwa sozial problematische Verhaltensweisen wie frühe Neigung zum Kämpfen, Lügen, Schikanieren; es tritt also, wie allgemein bei vernachlässigten Kindern, eine Brutalisierung und Primitivisierung ein.

Außer schädlich auch teuer

Bemerkenswert auch der finanzielle Aufwand…..
mehr…..


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