Kinderbetreuung von der Steuer absetzbar!

Gerade für berufstätige Eltern ist die Kinderbetreuung Grundvoraussetzung, um im Arbeitsleben zu bestehen. Bedenkt man wiederum, dass die Kosten guter Kinderbetreuung das Gehalt übersteigen können, fragt man sich oft inwiefern der Berufseinstieg mit Kind lohnenswert ist. Eltern soll mit dieser staatlichen Unterstützung der Wiedereinstieg in den Beruf ermöglicht werden aber auch die Schwarzarbeit und damit illegale Beschäftigung unangemeldeter Kinderbetreuung soll entgegengewirkt werden.

Kinderbetreuung von der Steuer absetzbar! Aber wie?!

Quelle: Leitfaden für berufstätige Eltern

Neben der üblichen staatlichen Unterstützung, wie dem Kindergeld oder dem Kinderfreibetrag, setzt sich das Bundesministerium für Familie außerdem auch weitergehend für berufstätige Eltern ein. So auch mit einem Gesetz, das das Absetzen der Kosten für die Kinderbetreuung von der Steuer ermöglicht und das mit dem ersten ausgegebenen Euro. Hier gilt die Regelung einer steuerlichen Absetzbarkeit von 2/3 der aufgewendeten Kosten für die Kinderbetreuung.

Absetzbar sind Kosten für die Kinderbetreuung, ob es sich da um eine häusliche oder externe Betreuung durch eine Tagesmutter, Kindergarten, Hort oder Au-Pair handelt. Selbst die betreuenden Großeltern können, sofern vertraglich und damit gesetzlich geregelt, von der Steuer abgesetzt werden. Dazu muss aus dem Vertrag zur Kinderbetreuung genau ersichtlich sein, wann, wielange und von wem zu welchen Kosten die Kinderbetreuung erfolgt. Bis zu 4000 € (Höchstsatz) sollen dabei pro Kind absetzbar sein.

  • Bei 3 – 6 Jährigen können pro Kind 4000 € (Höchstsatz) steuerlich zurück erstattet werden
  • Bei 6 – 14 Jährigen können auch pro Kind 4000 € (Höchstsatz) steuerlich zurück erstattet werden, sofern beide Elternteile berufstätig sind oder alleinerziehend. Ist nur ein Elternteil berufstätig, gilt diese Regelung nicht aber es können Kosten, wie z.B. Haushaltskosten, die mit der Kinderbetreuung zusammenhängen steuerlich geltend gemacht werden. Es muss sich allerdings um eine häusliche Kinderbetreuung handeln, sonst fallen auch keine Haushaltskosten an.

Welche Möglichkeiten und Alternativen der Kinderbetreuung berufstätigen Eltern mittlerweile zur Verfügung stehen, kann im Artikel Doppelbelastung: Kind & Karriere – Schritt 06: Neue Arbeitsmodelle für Karrierefrauen mit Kind nachgelesen werden.


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