Kinder bekommen Hartz-4 auch wenn sie im Ausland wohnen und nur zu Besuch in Deutschland sind

Kinder bekommen Hartz-4 auch wenn sie im Ausland wohnen und nur zu Besuch in Deutschland sindAuch Kinder haben Hartz IV-Ansprüche, wenn die Kinder, die eigentlich im Ausland leben, ihre HartzIV empfangenden Eltern in Deutschland besuchen, jedenfalls für die Zeit ihres Besuchs, entschied das Bundessozialgericht per Urteil zum Aktenzeichen B 14 AS 56/13 R. Für den Anspruch auf das Sozialgeld für Kinder und Jugendliche müssen sie nicht in Deutschland wohnen.
Im konkreten Fall lebten die zwei klagenden deutschen Kinder in Tunesien bei ihren Großeltern und gingen dort auch zur Schule. Regelmäßig besuchten sie ihre in Deutschland wohnenden Eltern in Bocholt, so auch zwischen dem 1. Juli und 30. September 2011. Die Eltern erhielten Hartz-IV-Leistungen. Für die Besuchszeit beantragten die Kinder Hartz IV als Sozialgeld. Monatlich waren dies je Kind 251 Euro. Die Stadt Bocholt lehnte den Antrag ab. Anspruch auf Hilfeleistungen könne es nur geben, wenn die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Sie würden aber in Tunesien wohnen. Das Bundessozialgericht entschied, dass nicht erwerbsfähige Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland haben, um Sozialgeld beanspruchen zu können mit ihren Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bilden müssen. Das ist schon bei einem Besuch der Fall. Ein Urlaub in Deutschland von im Ausland lebenden Kindern bei ihren Eltern wird dann vom Steuerzahler getragen, wenn die Eltern Hartz-4-Empfänger sind. Ferien in Deutschland werden immer attraktiver, jedenfalls für die Kinder von Hartz-4-Empfängern. Und im Heimatland der Kinder kann während des Urlaubs für die neue Playstation gespart werden - jedenfalls wenn der Urlaub lange genug dauert.

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