In einem Fall mit besonders schwerwiegenden Folgen für unsere Mandantschaft hat die gegnerische Haftpflichtversicherung nun Vergleichsbereitschaft signalisiert.
Unsere Mandantin hatte sich in Behandlung eines Münchner Kieferchirurgen begeben, um sich Implantate setzen zu lassen. Der Arzt gab an, dass ein Knochenaufbau erforderlich sei und entnahm im Unterkiefer unserer Mandantin Knochenmaterial. Kurze Zeit später erlitt unsere Mandantin einen Kieferbruch, der mit erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen verbunden war.
Ein außergerichtlich eingeschalteter Privatgutachter bestätigte das Vorliegen eines gravierenden Behandlungsfehlers, da unserer Mandantin zu viel Knochenmasse aus dem Unterkiefer entfernt worden war.
Wir machten die Schadensersatzansprüche unserer Mandantin gegenüber der Haftpflichtversicherung des Arztes geltend. Diese signalisierte nunmehr Regulierungsbereitschaft.
Last updated by Julia Unsin at 13. Juni 2013.