KfW energieeffizient Sanieren: Zuschüsse erhöht

Energieeffizient sanieren mit dem Förderprogramm 430 der KfWIm Rahmen des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz erhöht die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Investitionszuschüsse Wohneigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung energetisch sanieren möchten. Bis zu 18.750 Euro können Privatpersonen für ihre Maßnahmen von der KfW erhalten. Dir Förderung kann man auf zwei Wegen erhalten: entweder als zinsgünstigen Kredit (Programmnummer 151) oder als direkten Investitionszuschuss (Programmnummer 430). Wir stellen Ihnen in diesem Beitrag die beiden KfW-Programme vor und zeigen Ihnen, wie Sie die Finanzspritze für Ihre Modernisierung erhalten.

Energieeffizient Sanieren mit der KfW

Vielen Verbrauchern dürfte das KfW-Wohneigentumsprogramm mit der Nummer 124 bekannt sein, das Bauherren und Käufern einen zinsgünstigen Kredit zur Verfügung stellt. Allerdings sind für einen langfristigen Werterhalt der eigenen vier Wände regelmäßige Investitionen Pflicht. Ab sofort können alle Privatpersonen, die sich für einen energieeffizienten Umbau ihres Wohneigentums entscheiden, von der Aufstockung bei den Investitionszuschüssen im KfW-Programm „Energieeffizient sanieren“ profitieren. Zusätzlich erhalten Teilnehmer auf Antrag eine Förderung für eine professionelle Energieberatung.

Zinsgünstiger Förderkredit oder Investitionszuschuss

Den Zuschuss kann man auf zwei Wegen erhalten: zum einen als direkten Investitionszuschuss zum Darlehen, zum anderen als zinsgünstigen Förderkredit der KfW-Bank. Im Folgenden möchten wir beide Möglichkeiten im Detail darstellen.

Energieeffizient Sanieren Programmnummer 430 – Investitionszuschuss

Konkret verbesserte die KfW ihr Angebot, indem sie den Tilgungszuschuss um 5 Prozent erhöhte. Durch die neuen Regelungen ist nun ein Zuschuss von bis zu 18.750 Euro je Wohneinheit möglich. Förderfähig sind alle Wohngebäude, deren Bauantrag oder -anzeige vor dem 01. Januar 1995 gestellt wurde.

Gefördert werden Einzelmaßnahmen, wie eine zusätzliche Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren, die Optimierung der Heizungsanlage sowie die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage.

Ferner sind auch die gesamten Maßnahmen förderfähig, die zu einem KfW-Effizienzhaus-Standard führen.

MaßnahmeProgramm 430 (Investitionszuschuss)Programm 151/152 (Förderkredit)

Effizienzhaus 5525 % der förderfähigen Investitionskosten,
maximal 18.750 EUR pro Wohneinheit22,5 % des Zusagebetrages

Effizienzhaus 7020 % der förderfähigen Investitionskosten,
maximal 15.000 EUR pro Wohneinheit17,5 % des Zusagebetrages

Effizienzhaus 8515 % der förderfähigen Investitionskosten,
maximal 11.250 EUR pro Wohneinheit12,5 % des Zusagebetrages

Effizienzhaus 10012,5 % der förderfähigen Investitionskosten,
maximal 9.375 EUR pro Wohneinheit10 % des Zusagebetrages

Effizienzhaus 11510 % der förderfähigen Investitionskosten,
maximal 7.500 EUR pro Wohneinheit7,5 % des Zusagebetrages

Effizienzhaus Denkmal10 % der förderfähigen Investitionskosten,
maximal 7.500 EUR pro Wohneinheit7,5 % des Zusagebetrages

Einzelmaßnahmen10 % der förderfähigen Investitionskosten,
maximal 5.000 EUR pro Wohneinheitkein Zuschuss vorgesehen (Nummer 152)

Energieeffizient Sanieren Programmnummer 151/152 – Kredit

Je nachdem, ob eine Einzelmaßnahme (Programmnummer 152) oder ein KfW-Effizienzhaus-Standard (Programmnummer 151) erreicht werden soll, erhalten Wohneigentümer einen Förderkredit in Höhe von 50.000 bzw. 75.000 Euro. Wird mit der Modernisierung ein KfW-Effizienzhaus-Niveau erreicht, erhalten Kreditnehmer zusätzlich einen Tilgungszuschuss für ihr KfW-Darlehen (siehe Tabelle oben).

Der Kreditnehmer kann dabei aus vier verschiedenen Laufzeitvarianten auswählen. Wir empfehlen die planungssichere Version, bei dem das Darlehen am Ende Laufzeit nach zehn Jahren vollständig getilgt ist Ein Angebot zur Prolongation (Anschlussfinanzierung) ist nämlich nicht mehr mit Bundesmitteln gefördert, d.h. der Zinssatz kann dann um ein Vielfaches höher liegen.

Wie wird die Förderung beantragt?

Für beide KfW-Programme gilt: Die Antragsstellung erfolgt vor Beginn des eigentlichen Vorhabens, also noch vor dem Start jeglicher Bauarbeiten. Bereits begonnene Arbeiten sind nicht mehr förderfähig!

Zuvorderst sollte ein Energieberater konsultiert werden, der ein förderungsfähiges Sanierungskonzept erstellt. Das Gute hierbei: Selbst die Baubegleitung wird zu 50 Prozent von der KfW gefördert. Bis zu 4.000 Euro Zuschuss kann man unter der Programmnummer 431 für den Sachverständigen erhalten. Einen qualifizierten Energieberater kann man unter www.energie-effizienz-experten.de finden.

Beim Investitionszuschuss (Programmnummer 430) muss ein Online-Antrag zur Förderung gestellt werden. Wurde ein Sachverständiger eingeschaltet, nimmt er einem diese Aufgabe ab.

Der Antrag zum Förderkredit (Programmnummer 151/152) wird direkt über das finanzierende Institut oder Ihre Hausbank gestellt. Falls Sie noch auf der Suche nach einem passenden Darlehen für Ihre Modernisierung sind: Unsere Berater finden für Sie gerne das passende Angebot.

Förderungen lassen sich kombinieren!

Interessenten sollten berücksichtigen, dass sich viele Programme miteinander kombinieren lassen. So kann man von noch volleren Fördertöpfen profitieren. Beispielsweise sollten Sie gleichzeitig einen altersgerechten Umbau ihrer Immobilie prüfen. Der lässt sich nämlich unter der Programmnummer 159 von der Kreditanstalt für Wiederaufbau zinsgünstig fördern.

Weiterführende Links und Informationen:

KfW Merkblatt Programmnummer 430 (Investitionszuschuss)

KfW Merkblatt Programmnummer 151/152 (Förderdarlehen)

Pressemitteilung „KfW Programm ‚Energieeffizient Sanieren‘ wird noch attraktiver“ vom 05.01.2015

Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz der Bundesregierung


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