In dieser meiner Rubrik „Fundstücke“ möchte ich meistens Kommentare ablassen, die mir das ehrwürdige Medium (ZEIT online, Spiegel online, was man halt so liest) in der Regel in dessen Kommentarspalten verwehrt. Heute, ich gestehe, ist die Nachricht als solches der Brüller. Und hat mich bezüglich meiner Berufswahl ins Grübeln gebracht. Vielleicht wäre die Juristerei doch etwas für mich gewesen?
Der Fall laut SPON: Ein dreieinhalbjähriges Kind geht nächtens alleine auf den Lokus und verursacht aufgrund der Verkettung unglücklicher Umstände (zu viel Papier im Abfluss und Verhakung des Spülstopps – hej, das muss man erst einmal alles feinmotorisch hinbekommen in dem Alter) einen Wasserschaden in der darunter liegenden Wohnung.
Die Hausverwaltung wiederum verklagt die Eltern des kleinen Kerkyon (nein, so heißt er vermutlich nicht, aber dieser Name eines Sohnes von Poseidon, Gott der Wasserfluten, würde ihm zur Ehre gereichen!) wegen Verletzung der Aufsichtspflicht.
Dankenswerterweise hat das zuständige Gericht gesunden Menschenverstand walten lassen und die Klage abgewiesen.
Ich bin mir übrigens nicht sicher, ob der vorsitzende Richter nicht dabei an den eigenen Nachwuchs gedacht hatte. Er wäre vermutlich wohl froh gewesen, wären seine Sprösslinge in diesem Alter so schön selbstständig schon auf die Toilette gegangen. Der Normalfall – ohne unglückliche Verkettungen – ist ja eher, dass man in dem Alter jeden Tag die Bettwäsche des Kinderbettes wechseln darf!
PS: Das Gericht führte noch aus, eine elterliche Kontrolle nach jedem Toilettengang sei nicht erforderlich. Ich meine: Wenn Gäste im Haus sind, ist das schon sinnvoll….
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