Die Fusion der beiden Parteien von Rechtsaußen ist geplatzt, zumindest vorerst, denn das Landgericht in Münster hat entschieden, dass die Verhandler der DVU überhaupt keine Berechtigung hatten um Verhandlungen zu beginnen. Dies ist eine Stärkung der Fusionskritiker, dazu zählt besonders der Landesverband in NRW, welcher Zusammenarbeiten mit den Rechtspopulisten von Pro NRW und den Reps befürwortete.
Am Donnerstag konnten die Fusionsgegner innerhalb der DVU um Hans-Gerd Wiechmann, Max Branghofer, Torsten Meyer und Ingeborg Lobocki vor dem Landgericht München einen Erfolg erstreiten. Das Gericht entschied, dass die DVU-Verantwortlichen um Faust gar nicht befugt waren, einen Vereinigungsvertrag mit der NPD-Führung auszuhandeln. In den Beschluss heißt es: "Der Antragsgegnerin (der DVU) wird untersagt, den Verschmelzungsvertrag mit der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) vor einer erneuten Urabstimmung (...) zu unterzeichnen".
Das Verfahren hatten die DVU-Landesfürsten angestrebt, da sie die Fusion von Anfang an als nicht rechtmäßig kritisierten. Der DVU-Vorsitzende in Niedersachsen, Wiechmann , Mayer als DVU-Vorsitzender in Berlin, Branghofer als Vorsitzender in Nordrhein-Westfallen und Lobocki als DVU-Vorsitzende in Schleswig-Holstein hatten den Schritt vor das Gericht gewagt. Sie kritisierten, dass NPD-Anhänger in die DVU eingetreten waren um die Wahlen zu manipulieren und nicht alle Anträge von Fusions-Gegnern bearbeitet werden konnten! Das Gericht teilt nun den Zweifel der Kritiker, dass die nötige Urabstimmung der DVU formal korrekt gelaufen sei. Was dies allerdings genau für die Vereinigung der beiden Parteien bedeutet ist unklar. Die Anhänger einer Fusion werden auch weiterhin für diese kämpfen, es schwächt allerdings ersteinmal die Rechtsextremisten !
Am Donnerstag konnten die Fusionsgegner innerhalb der DVU um Hans-Gerd Wiechmann, Max Branghofer, Torsten Meyer und Ingeborg Lobocki vor dem Landgericht München einen Erfolg erstreiten. Das Gericht entschied, dass die DVU-Verantwortlichen um Faust gar nicht befugt waren, einen Vereinigungsvertrag mit der NPD-Führung auszuhandeln. In den Beschluss heißt es: "Der Antragsgegnerin (der DVU) wird untersagt, den Verschmelzungsvertrag mit der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) vor einer erneuten Urabstimmung (...) zu unterzeichnen".
Das Verfahren hatten die DVU-Landesfürsten angestrebt, da sie die Fusion von Anfang an als nicht rechtmäßig kritisierten. Der DVU-Vorsitzende in Niedersachsen, Wiechmann , Mayer als DVU-Vorsitzender in Berlin, Branghofer als Vorsitzender in Nordrhein-Westfallen und Lobocki als DVU-Vorsitzende in Schleswig-Holstein hatten den Schritt vor das Gericht gewagt. Sie kritisierten, dass NPD-Anhänger in die DVU eingetreten waren um die Wahlen zu manipulieren und nicht alle Anträge von Fusions-Gegnern bearbeitet werden konnten! Das Gericht teilt nun den Zweifel der Kritiker, dass die nötige Urabstimmung der DVU formal korrekt gelaufen sei. Was dies allerdings genau für die Vereinigung der beiden Parteien bedeutet ist unklar. Die Anhänger einer Fusion werden auch weiterhin für diese kämpfen, es schwächt allerdings ersteinmal die Rechtsextremisten !