Unsere Verteidigungsministerin kann aufatmen: Ihre stark fehlerhaltige Doktorarbeit sei keine böse Absicht, keine Täuschung gewesen, stellte der Senat der Medizinischen Hochschule Hannover nach einer halbjährigen Prüfung der 61-Seiten-Arbeit in einer split-decision mit 7:1 für UvdL fest. Die Prüfung erfolgte selbstverständlich
“sorgfältig, objektiv, ergebnisoffen und ohne Ansehen der Person.
“Das Muster der Plagiate spreche nicht für eine Täuschungsabsicht”
Es waren Plagiate. Sie wurden nicht absichtlich auf angeblich 27 von 61 Seiten erzeugt. Also war es wohl Unvermögen?