Die Oberfinanzdirektion weist darauf hin, dass ab diesem Jahr eine Vereinfachungsregel für alle neuen Auszubildende gilt. Diese müssen ihrem Ausbildungsbetrieb nun keine Lohnsteuerkarte mehr aushändigen, sondern lediglich schriftlich bestätigen, dass es sich um ihr erstes Dienstverhältnis handelt. Zusätzlich ist dem Arbeitgeber die elfstellige Identifikationsnummer, das Geburtsdatum und gegebenenfalls die Religionszugehörigkeit mitzuteilen. Unterstellt wird daraufhin die Steuerklasse I, worauf die entsprechend berechnete Lohnsteuer abgeführt wird. Ab 2012 werden die benötigten Angaben dem Arbeitgeber durch die Finanzverwaltung auf elektronischem Weg bereitgestellt.