Keine Kirchenaustrittsgebühr in Berlin!

Von Nicsbloghaus @_nbh

Gemeinsame Presseerklärung von EHBB e.V. und IBKA-Berlin
07.11.2013

»Nix wie raus jetzt!« ist der Tipp meh­re­rer säku­la­rer, also religions- und kir­chen­kri­ti­scher Verbände, als Reaktion auf den Plan des Berliner SPD-CDU-Senats, künf­tig 30 Euro beim Kirchenaustritt zu erhe­ben.

Diesen Beschluss gibt es seit Mai 2013. Ihn gerade jetzt in Kraft set­zen zu wol­len, ange­sichts der mas­si­ven öffent­li­chen Kritik am Finanzgebaren der Kirchen und an deren gleich­zei­ti­ger Förderung durch den Staat mit vie­len Milliarden jähr­lich, sei der Gipfel der Unverschämtheit, beton­ten der Sprecher Wolfgang Mahnfitz vom Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) e.V. und Uwe Lehnert als Vertreter der Evolutionären Humanisten Berlin-Brandenburg (ehbb e.V.). Es sei dies »ein als Verwaltungsgebühr kaschier­tes Strafgeld«, erklär­ten sie.

Verwaltungstätigkeiten, mit denen die Gebühren begrün­det wer­den, fal­len auch an, wenn ein Neugeborener oder Erwachsener in die Kirche auf­ge­nom­men wird. Dafür wer­den bezeich­nen­der­weise keine staat­li­chen Gebühren erho­ben. Die Erhebung einer Austrittsgebühr belegt, dass sich hier der Staat zuguns­ten der Kirchen ein­schal­tet, um die uner­wünschte Abkehr von der christ­li­chen Glaubensgemeinschaft wenigs­tens zu erschwe­ren. Nur noch in einem Bundesland, im rot-rot-regierten Brandenburg, bliebe der Kirchenaustritt gebüh­ren­frei.

Grundsätzlich sei der Einzug der Kirchensteuer, also der Mitgliederbeiträge, durch den Staat abzu­schaf­fen. Erst dann werde dem Grundgesetz ent­spro­chen und auch die Belastung der Finanzämter, der Meldebehörden und Amtsgerichte im Dienste der Kirchen besei­tigt.

Statt mit willkürlich-obrigkeitlichen Behinderungen von Kirchenaustritten zu agie­ren, müsse die gegen­wär­tige breite Empörung über die Kirchenfinanzierung durch alle Bürger dazu genutzt wer­den, end­lich die über­fäl­lige Trennung von Staat und Kirchen zu voll­zie­hen.

Deshalb for­dern die Verbände:

  • Kirchenaustritt nicht mehr beim Amtsgericht son­dern bei der Kirche!
  • Kein Eintrag zur Religionszugehörigkeit in staat­li­chen Registern (entspr. GG Art. 140, 136(3) WR 136(3))!
  • Weg mit dem Kirchensteuer-Einzug durch den Staat!
  • Konsequente Trennung von Staat und Religion!

Evolutionäre Humanisten Berlin-Brandenburg und IBKA-LV Berlin-Brandenburg

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Nic Frank