Gemeinsame Presseerklärung von EHBB e.V. und IBKA-Berlin
07.11.2013
»Nix wie raus jetzt!« ist der Tipp mehrerer säkularer, also religions- und kirchenkritischer Verbände, als Reaktion auf den Plan des Berliner SPD-CDU-Senats, künftig 30 Euro beim Kirchenaustritt zu erheben.
Diesen Beschluss gibt es seit Mai 2013. Ihn gerade jetzt in Kraft setzen zu wollen, angesichts der massiven öffentlichen Kritik am Finanzgebaren der Kirchen und an deren gleichzeitiger Förderung durch den Staat mit vielen Milliarden jährlich, sei der Gipfel der Unverschämtheit, betonten der Sprecher Wolfgang Mahnfitz vom Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) e.V. und Uwe Lehnert als Vertreter der Evolutionären Humanisten Berlin-Brandenburg (ehbb e.V.). Es sei dies »ein als Verwaltungsgebühr kaschiertes Strafgeld«, erklärten sie.
Verwaltungstätigkeiten, mit denen die Gebühren begründet werden, fallen auch an, wenn ein Neugeborener oder Erwachsener in die Kirche aufgenommen wird. Dafür werden bezeichnenderweise keine staatlichen Gebühren erhoben. Die Erhebung einer Austrittsgebühr belegt, dass sich hier der Staat zugunsten der Kirchen einschaltet, um die unerwünschte Abkehr von der christlichen Glaubensgemeinschaft wenigstens zu erschweren. Nur noch in einem Bundesland, im rot-rot-regierten Brandenburg, bliebe der Kirchenaustritt gebührenfrei.
Grundsätzlich sei der Einzug der Kirchensteuer, also der Mitgliederbeiträge, durch den Staat abzuschaffen. Erst dann werde dem Grundgesetz entsprochen und auch die Belastung der Finanzämter, der Meldebehörden und Amtsgerichte im Dienste der Kirchen beseitigt.
Statt mit willkürlich-obrigkeitlichen Behinderungen von Kirchenaustritten zu agieren, müsse die gegenwärtige breite Empörung über die Kirchenfinanzierung durch alle Bürger dazu genutzt werden, endlich die überfällige Trennung von Staat und Kirchen zu vollziehen.
Deshalb fordern die Verbände:
- Kirchenaustritt nicht mehr beim Amtsgericht sondern bei der Kirche!
- Kein Eintrag zur Religionszugehörigkeit in staatlichen Registern (entspr. GG Art. 140, 136(3) WR 136(3))!
- Weg mit dem Kirchensteuer-Einzug durch den Staat!
- Konsequente Trennung von Staat und Religion!
Evolutionäre Humanisten Berlin-Brandenburg und IBKA-LV Berlin-Brandenburg