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Damals galt der Joint als sicherer Einstieg in eine Drogensucht. Heute ist der gelegentliche Konsum von Cannabis in der gesellschaftlichen Mitte angekommen. Auch wenn einige Biere an einem Samstag Abend im Gegensatz dazu legal sind, gibt es viele Menschen, die sich ab und an mal ein Joint genehmigen. Doch Vorsicht: es kann grundlos der Führerschein entzogen werden.
Das Bundesverwaltungsgericht zeigte keine Gnade. Einem Gelegenheitskiffer aus München soll nun der Führerschein entzogen werden, obwohl dieser Mann nicht unter Drogeneinfluss am Steuer saß. Dieser Fall zeigt, dass Cannabis noch weiterhin als Monsterdroge betrachtet wird. Der Kläger hatte gelegentlich einen Joint geraucht und dies zu Protokoll gegeben. Es ist nicht einfach, diese Logik zu verstehen!
Die Verkehrsführung ist alarmiert, denn nun droht jedem feierfreudigem Großstädter der Entzug des Führerscheins. Problem ist hier die Fahrerlaubnis Verordnung Anlage 4 Ziffer 9.2.2. Dort steht in anderen Worten: ein Kiffer oder Säufer eignet sich nicht zum Führen eines Kraftfahrzeuges. Diesen Menschen wird vorgehalten, das Drogen- oder Alkoholkonsum die Einschätzung ihre hemmt, ob sie noch fahrtüchtig sind nicht. Daher muss vorbeugend die Fahrerlaubnis eingezogen werden.
Wo beginnt das Saufen? Muss der genussvolle Weintrinker jetzt um seinen Führerschein bangen? Wird jedem Studenten, der mit einem Joint auf einer Party erwischt wird, der Führerschein entzogen? Nicht nur Rechtsmediziner bezweifeln hier einen konkreten Zusammenhang, die Verhältnismäßigkeit ist nach diesem Urteil nicht mehr gegeben. Hier muss dringend per Gesetz Abhilfe geschaffen werden, um nicht ganze Bevölkerungsschichten einer Vorverurteilung zu unterziehen.
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Joern Petersen