Keine Gefahr durch Energiesparlampen bei korrekter Entsorgung

Die Initiative “Sauberes Licht, sauber recycelt.” schließt sich der Stellungnahme des Zentralverbands der Elektro- und Elektrotechnischen Industrie (ZVEI) an und weist die Forderung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach Aussetzung des Glühlampenverbots zurück. Diese wurde erhoben, weil in einem Stichprobenversuch des Umweltbundesamtes zerbrochene Energiesparlampen in geringen Mengen Quecksilber an die Luft abgegeben haben. Dieses Ergebnis ist nicht neu und ergibt keinen neuen Sachverhalt.

Die Initiative “Sauberes Licht, sauber recycelt.” empfiehlt im Falle von Lampenbruch den Raum zu lüften, Glasbruchstücke der Energiesparlampen einzusammeln und den Boden zu reinigen. Die Bruchstücke sollen in einem verschlossenen Plastikbeutel oder einem Schraubglas zu einer Sammelstelle gebracht werden. Genaue Informationen dazu finden Verbraucher unter www.lichtzeichen.de.

“Energiesparlampen sparen 80 Prozent Strom und leisten damit einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz. Dabei ist die Quecksilberthematik ist seit langem bekannt. Generell haben wir es mit einer sehr geringen Bruchrate bei Energiesparlampen zu tun und wenn man die Handlungsanweisungen für den Fall eines Lampenbruchs befolgt, sinken die  Werte innerhalb kürzester Zeit wieder unter die vorgegebenen gesetzlichen Grenzen,“ sagt Christian Ludwig, Chef der Initiative “Sauberes Licht, sauber recycelt.”.

Ich hoffe, auch dass man auch mehr Hinweise sieht, wie Energiesparlampen richtig entsorgt werden. Ich habe bisher kaum Hinweise in Bau- oder Elektronikmärkten gesehen.


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