Beim gestrigen Gerichtsverfahren zwischen Bahn und GDL vor dem Arbeitsgericht Frankfurt (Main) sah es zunächst nach einer Einigung aus. Diese scheiterte aber an der Forderung der GDL, dass im Vergleich die Tarifpluralität bei der Bahn zukünftig festgeschrieben sein sollte.
Die Verhandlungungen scheiterten gegen 23 Uhr. Gegen 23:30 Uhr wurde der Antrag der Bahn auf Unterlassung des Streiks durch die GDL zurückgewiesen.
Die Bahn kann nun das Landesarbeitsgericht (hessische LAG) anrufen.