Drucksache 17/8555 vom 06.02.2012
Bericht des Vorsitzenden des Rechtsausschusses Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)I.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages einen Bericht des Rechtsausschusses über den Stand der Beratungen des Antrags auf Drucksache 17/3219 verlangt. Die Voraussetzungen für die Berichterstattung liegen vor.II.
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 17/3219 in seiner 88. Sitzung am 28. Januar 2011 in erster Lesung beraten und an den Rechtsausschuss zur federführenden Beratung und an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen.III.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat noch kein Votum abgegeben.IV.
Der Rechtsausschuss hat die Beratung des Antrags auf Drucksache 17/ 3219 in seiner 62. Sitzung am 19. Oktober 2011 aufgenommen und die weitere Beratung auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einvernehmlich vertagt. Zu dem Antrag liegen dem Rechtsausschuss mehrere Petitionen vor. Bericht des Rechtsausschusses
Aus diesem Grund kann man mit Fug und Recht behaupten, dass der Wille aller Parteien zum gemeinsamen Sorgerecht nicht vorhanden ist. Zwar hat die SPD kürzlich einen neuen Antrag zum Thema eingebracht, aber wie heißt es so schön: Papier ist geduldig. Der Volksmund sagt aber auch: wo ein Wille, da auch ein Weg.