Kein Wille zum gemeinsamen Sorgerecht

Kein Wille zum gemeinsamen SorgerechtDer Vorsitzende des Rechtsausschusses Siegfried Kauder hat am 06.02.2012 bekannt gegeben, das die Beratungen zum Gesetzentwurf über das gemeinsa­me elterliche Sorgerecht für nicht miteinander verhei­rateter Eltern einvernehmlich vertagt wurden. Wie ich bereits am Beispiel des Frauenhilfetelefongesetz erläutert habe, kann ein Gesetz mitunter recht schnell verabschiedet werden, wenn der Wille vorhanden ist. Interessanterweise hat gerade das Frauenministerium bisher keine Stellungnahme zum gemeinsamen Sorgerecht abgegeben.

Drucksache 17/8555 vom 06.02.2012
Bericht des Vorsitzenden des Rechtsausschusses Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)

I.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages einen Bericht des Rechtsausschusses über den Stand der Beratungen des Antrags auf Drucksache 17/3219 verlangt. Die Voraussetzungen für die Berichter­stattung liegen vor.

II.
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 17/3219 in sei­ner 88. Sitzung am 28. Januar 2011 in erster Lesung beraten und an den Rechtsausschuss zur federführenden Beratung und an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen.

III.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat noch kein Votum abgegeben.

IV.
Der Rechtsausschuss hat die Beratung des Antrags auf Drucksache 17/ 3219 in seiner 62. Sitzung am 19. Oktober 2011 aufgenommen und die weitere Beratung auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einver­nehmlich vertagt. Zu dem Antrag liegen dem Rechtsausschuss mehrere Petitionen vor. Bericht des Rechtsausschusses

Aus diesem Grund kann man mit Fug und Recht behaupten, dass der Wille aller Parteien zum gemeinsamen Sorgerecht nicht vorhanden ist. Zwar hat die SPD kürzlich einen neuen Antrag zum Thema eingebracht, aber wie heißt es so schön: Papier ist geduldig. Der Volksmund sagt aber auch: wo ein Wille, da auch ein Weg.


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