Sieht so Teilhabe aus? Gleichberechtigung, wie sie die EU fordert? Integration ins soziale Leben in all seiner stumpfen Gewöhnlichkeit? Das Kölner Landgericht hat der immerhin in staatlichem Auftrag gegen Spielsucht kämpfenden Westlotto GmbH mit einer einstweiligen Verfügung verboten, Hartz-IV-Empfängern Lotto-Spielscheine zu verkaufen. Das im Kampf gegen das Glücksspiel stehende Losunternehmen dürfe Hartz-IV-Empfängern "die Teilnahme an öffentlichen Glücksspielen nicht ermöglichen, heißt es. Die Regelung kommt überraschend, weil die Bundesländer seit dem höchstrichterlichen Verbot des deutschen Glücksspielrechtes im vergangenen Jahr noch gar nicht dazu gekommen waren, eine Neuregelung auszuknobeln, um ihre Einnahmen aus dem bisherigen Monopol zu retten.
Dazu werde Westlotto verpflichtet, keine Spiel- oder Wettscheine oder Rubbellose mehr an Personen zu verkaufen, die "Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger sind", zitiert die Westdeutsche Zeitung aus dem Beschluss des Landgerichts. Bei einer Zuwiderhandlung droht das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monaten Haft für die Verantwortlichen an, womit nicht die Spieler gemeint sind. Völlig unklar ist nun, wohin die eben erst bewilligten fünf Euro mehr für Hartz-4-Empfänger fließen sollen, die die große Euro-Rettungskoalition in Berlin über sogenannte "Jackpot"-Kampagnen mit dem verstärkten Verkauf von Lottolosen an die Ärmsten der Armen wieder dem Staatshaushalt hatte zuführen wollen.
Mein Motto: Kein Lotto