Seit gestern ist das in vielen Onlineshops praktizierte Geoblocking in der gesamten EU nicht mehr erlaubt. Noch rechtzeitig zu den Weihnachtseinkäufen im Internet dürfen die Online-Händler ihre Kunden jetzt nicht mehr auf eine Webseite in ihrem Herkunftsland mit teureren Angeboten umleiten, wenn diese zum Beispiel einen Fernseher oder Konzertkarten online kaufen wollen.
Die Händler und Dienstleister in den EU-Staaten dürfen seit gestern Interessenten aus anderen Mitgliedsstaaten auch nicht mehr pauschal den Zugang zu ihren Online-Portalen verweigern.
Die wichtigsten Details der neuen Regeln
Internetshops dürfen den Einkauf der Kunden auch dann nicht mehr verweigern, wenn sie keine Möglichkeit sehen, die gekauften Waren über die Grenze zu liefern. In solchen Fällen können die Käufer ihre Bestellung jetzt entweder vor Ort abholen oder alternativ die Zustellung selbst organisieren.
Verbraucher dürfen auch nicht mehr gezwungen werden, mit einer Kreditkarte zu bezahlen, die im EU-Land des Verkäufers ausgestellt wurde. Und die Unsitte, für das Hosting der Shopseite oder andere elektronisch verfügbare Dienste wie beispielsweise Cloud Computing bei Kunden in anderen EU-Ländern einen Aufschlag zu berechnen, ist mit der neuen Regelung nicht mehr erlaubt.
Allerdings dürfen die Internethändler ihre Preise, ihre auf die EU ausgerichteten Internetseiten und auch ihre Marketingtätigkeit aber wie bisher frei gestalten und dabei auch zum Beispiel mit ihren Angeboten auf bestimmte Kundengruppen wie Jugendliche oder Geschäftskunden zielen. Wichtig für legales Verhalten ist es jetzt aber, dass sie niemanden auf Basis seiner Nationalität, seines Wohnsitzes oder seiner Niederlassung diskriminieren dürfen.
Es gibt Ausnahmen für Streaming und digitale Medien
Ausnahmen bestätigen die Regel: Die Neuregelungen der EU-Verordnung zu ungerechtfertigtem Geoblocking gilt nicht für digitale Medien wie Ebooks, Musik, Filme und Computerspiele oder für Streamingdienste. Auch für Online-Finanzdienstleistungen für Privatkunden und den für den Bereich Verkehr finden die Neuerungen keine Anwendung.
Die einzelnen Mitgliedsstaaten der EU sind selbst dafür zuständig, die neuen Regeln umgehend und vor allem effektiv durchzusetzen.
Bei uns in Deutschland ist es die Bundesnetzagentur, die die Einhaltung der Regeln überwachen soll. Die Kommission will so erreichen, dass die Verbraucher auf Basis der neuen Vorschriften eine größere Auswahl von Produkten und Dienstleistungen zu wettbewerbsfähigen Preisen erhalten.
Auch die Händler könnten in Übereinstimmung mit der Verordnung ihre Kundenbasis grenzüberschreitend erweitern und dabei ihre Transaktions- und Verwaltungskosten optimieren.