Kein Geld mehr für “Ewiges Licht”

Wegen eines Mordes vor 655 Jahren muss­ten die Besitzers eines gro­ßen Grundstückes – immer Landwirte – jedes Jahr 70 Franken der Kirche von Näfels für den Erhalt eines “Ewigen Lichts” über­wei­sen. Das hielt der jet­zige Besitzer des Ackers für unlau­ter. Als die Kirche diese “Schuld” ins Grundbuch ein­tra­gen las­sen wollte, zog der betrof­fene Landwirt vor Gericht – und bekam vom Kantonsgericht Glarus Recht.

Über den Hintergrund der auf den ers­ten Blick als lächer­lich anzu­se­hen­den Provinzposse berich­tet 20min.ch. Vor 655 wurde – so die Argumentation der Kirche – fest­ge­legt, dass das Land an die Kirche fällt, wenn ein Besitzer sich wei­gern würde, die Buße für den Mord vor 655 Jahren zu zah­len.

Ergo: es ging der Kirche nicht um die 70 Franken im Jahr: sie hoffte, Eigentümerin des Grundstückes zu wer­den.

Nic


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