Wegen eines Mordes vor 655 Jahren mussten die Besitzers eines großen Grundstückes – immer Landwirte – jedes Jahr 70 Franken der Kirche von Näfels für den Erhalt eines “Ewigen Lichts” überweisen. Das hielt der jetzige Besitzer des Ackers für unlauter. Als die Kirche diese “Schuld” ins Grundbuch eintragen lassen wollte, zog der betroffene Landwirt vor Gericht – und bekam vom Kantonsgericht Glarus Recht.
Über den Hintergrund der auf den ersten Blick als lächerlich anzusehenden Provinzposse berichtet 20min.ch. Vor 655 wurde – so die Argumentation der Kirche – festgelegt, dass das Land an die Kirche fällt, wenn ein Besitzer sich weigern würde, die Buße für den Mord vor 655 Jahren zu zahlen.
Ergo: es ging der Kirche nicht um die 70 Franken im Jahr: sie hoffte, Eigentümerin des Grundstückes zu werden.
Nic