Man mag es kaum glauben: Nach einem Bericht von Golem hat das Amtsgericht Hamburg geurteilt, dass Partnervermittlungen im Internet kein Geld für ihre Dienstleistung fordern dürfen.
Als Quelle ist ein Bericht von Roland Rechtsschutz unter Berufung auf den Rechtsanwalt Christian Teppe angegeben. Der Anwalt vertrat eine Nutzerin, die von einer Partnerbörse verklagt wurde, weil sie die Mitgliederbeiträge nicht zahlte.
Das Gericht beruft sich bei dem Urteil auf den Paragrafen 656 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) aus dem Jahr 1900. Darin steht recht eindeutig geschrieben:
“Durch das Versprechen eines Lohnes für den Nachweis der Gelegenheit zur Eingehung einer Ehe oder für die Vermittlung des Zustandekommens einer Ehe wird eine Verbindlichkeit nicht begründet.”
Das Gericht habe diesen Grundsatz in die heutige Zeit übertragen und entschieden, dass Partnervermittlungsportale inzwischen die Aufgaben übernehmen, die früher ein Heiratsvermittler gehabt habe, erläutert Anwalt Teppe.
Bevor Sie sich jetzt aber am Wochenende auf Elitepartner, eDarling und Co. stürzen, sollten Sie bedenken, dass das Urteil nur für Partnervermittlungen und nicht für Flirtchats oder Seitensprung-Portale gilt.
Es würde vermutlich auch den Weg durch die Instanzen nicht überleben. In Hamburg hat das nur deshalb geklappt, weil es um weniger als 600 Euro ging.
Und ein anderes Amtsgericht könnte auch ganz anders urteilen…