Kein Fertighaus ohne Notar

Du hast Dich entschieden und möchtest ein Fertighaus bauen lassen. Neben dem Bauunternehmen benötigst Du zunächst einmal ein Grundstück. Worauf Du dabei achten solltest, sehen wir uns in einem folgenden Beitrag einmal genauer an. In diesem Beitrag hier geht es um den Notar, ohne welchen Du kein Immobiliengeschäft in Deutschland tätigen kannst.

Was macht ein Notar?

In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass jedes Immobiliengeschäft im sogenannten Grundbuch eingetragen wird. Hierfür benötigst Du einen Notar. Dieser nimmt die Beglaubigung vor.

Das macht er natürlich nicht umsonst, sondern er stellt Dir hierfür Gebühren in Rechnung. Diese betragen 1,5% des Grundstückskaufpreises. Hinzu kommt dann noch die Mehrwertsteuer von aktuell 19 Prozent. Auf den ersten Blick klingt das nicht unbedingt nach viel Geld, da es sich häufig um unbebautes Bauland handelt. Aber das ist ja nicht die einzige Aufgabe des Notars.

Wenn für die Baufinanzierung eine Grundschuld in das Grundbuch eingetragen werden muss, gehst Du wieder zum Notar. Müssen weitere Eintragungen oder Löschungen vorgenommen werden, wie zum Beispiel Wege- oder Weohnrechte, musst Du zum Notar und darfst im Anschluss eine Gebühr zahlen.

Auch eine Auflassungsvormerkung ist Notarpflichtig, jedoch schon für relativ wenig Geld zu bekommen. Diese sichert Dir jedoch Deinen Käuferanspruch auf das Grundstück, bevor das Eigentum endgültig auf Dich übergeht. Das ist häufig dann sinnvoll, wenn der Verkäufer von der Insolvenz bedroht ist.

Für welche Vorhaben brauchst Du einen Notar?

Sehen wir uns in dieser kleinen Übersicht einmal an, wofür Du alles einen Notar im Rahmen Deiner Immobiliengeschäfte benötigst:

  • Die Beurkundung und Betreuung eines Grundstückskaufvertrags als neutrale Instanz
  • Eine Eintragung im Grundbuch
  • Das Eintragen und die Betreuung einer Grundschuld
  • Die Eintragung und Löschung von Auflassungsvormerkungen
  • Eine Eintragung und Löschung von Belastungen
  • Das Eintragen und die Löschung von Wege- und Wohnrechten

Daher ein guter Tipp an der Stelle: Wenn Du Geld sparen möchtest, versuche so viel wie Möglich an einem Termin zu erledigen.

Weiterhin überwacht ein Notar auch die Abwicklung des Grunstückskaufs. Er stellt hierbei sicher, dass das Grundstück nicht bereits übertragen wird, wenn der Kaufpreis noch nicht gezahlt wurde. Gleichzeitig regelt er auch die Mängelgewährleistung und die Aufteilung der Erschließungskosten.


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