KEF empfiehlt Senkung des Rundfunkbeitrags

Die Rundfunkanstalten haben einen ungedeckten Finanzbedarf von 346,2 Mio. € für die Periode 2013 bis 2016 angemeldet. Davon entfallen auf die ARD 228,8 Mio. €, auf das ZDF 70,7 Mio. €, auf das Deutschlandradio 31,8 Mio. € und auf ARTE 14,9 Mio. €.

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) erwartet, dass die Einnahmen aus den Rundfunkbeiträgen in der Periode 2013 bis 2016 31.814,0 Mio. € betragen werden. Sie empfiehlt den Ländern, den Beitrag ab 2015 um 73 Cent auf 17,25 € abzusenken. Bei diesem Vorschlag ist die Hälfte der erwarteten Mehreinnahmen aus Teilnehmerbeiträgen eingerechnet (562,1 Mio. €). Die KEF empfiehlt dringend, die übrigen Mehreinnahmen wegen der Unsicherheit der Datenlage vorzuhalten. Die Anstalten dürfen die über den festgestellten Bedarf hinausgehenden tatsächlich zufließenden Beitragserträge nicht verwenden. Sie sind einer Rücklage zuzuführen. Die KEF hat bei den Rundfunkanstalten für 2013 bis 2016 einen Überschuss von 589,3 Mio. € ermittelt. Bei der ARD beträgt der Überschuss 514,5 Mio. €, beim ZDF 83,2 Mio. €. Beim Deutschlandradio ergibt sich ein Fehlbedarf von 8,4 Mio. €. Dieser kann durch eine neue prozentuale Aufteilung der Beitragsanteile ausgeglichen werden.

Der durchgeführte Budgetabgleich gibt wichtige Hinweise zur Genauigkeit der Ertragsprognose und zeigt den tatsächlichen Einsatz der Mittel. Auffällig ist, dass die Mittel bei ARD und ZDF für das Programm erheblich niedriger liegen als im 16. Bericht. Die Aufwendungen im Personalbereich wurden deutlich überschritten.

Die Sendeleistung des Ersten Programms, des ZDF-Hauptprogramms und der Dritten Programme ist gegenüber dem 18. Bericht nahezu konstant geblieben. Dies gilt auch für die Sendeleistung der Partnerprogramme. Lediglich die Sendeleistung der Spartenprogramme hat sich leicht erhöht. Auch im Hörfunk zeigen sich keine nennenswerten Veränderungen in der Sendeleistung.

Die Kosten für Telemedien und Webchannels betragen für 2013 bis 2016 792 Mio. €. Sie steigen durchschnittlich um 6,3 % pro Jahr. Dieser Anstieg ist vor allem der anhaltenden Nachfrage sowie dem Ausbau der Untertitelung und Audiodeskription geschuldet.

Die Kommission erkennt die Anmeldungen des Programmaufwands von ARD (9.780,4 Mio. €) und ARTE (482,2 Mio. €) an. Die Anmeldung des Programmaufwands des ZDF wird um 9,3 Mio. € auf 4.840,1 Mio. €, die des Deutschlandradios um 1,3 Mio. € auf 188,9 Mio. € gekürzt.

Die Programmverbreitung umfasst die Ausstrahlung über terrestrische Sender und über Satelliten sowie die Einspeisung in die Kabelnetze, ferner den internen Programmaustausch, die Zuführung zum ARD-Sternpunkt und die Verteilung zu den Senderstandorten. Hinzu kommt die IP-basierte Verbreitung von Angeboten (über das Internet). Die Kommission vermindert den zum 19. Bericht angemeldeten Aufwand für die Programmverbreitung für 2013 bis 2016 von 1.761,8 Mio. € um 19,3 Mio. € auf 1.742,5 Mio. €. Dieser Betrag liegt um 174,1 Mio. € unter dem Mitteleinsatz in der Periode 2009 bis 2012 (1.916,6 Mio. €). Wesentliche Gründe für den geringeren Bedarf sind die Beendigung der Zahlungen für die Programmverbreitung in Kabelnetzen und die Abschaltung der analogen Satellitenverbreitung der TV-Programme zum 30. April 2012.

Bei den Personalausgaben ohne Altersversorgung erkennt die Kommission Mehrausgaben gegenüber dem 18. Bericht im Wesentlichen nur an, soweit sie auf Tarifsteigerungen beruhen. Daraus ergeben sich Kürzungen gegenüber den Anmeldungen bei der ARD um 67,7 Mio. € und beim ZDF um 12,8 Mio. €. Bei ARD und ZDF soll der Personalbestand 2013 bis 2016 weiter reduziert werden. Die Kommission erwartet, dass bei der ARD insbesondere die vier großen Anstalten einen angemessenen Beitrag zu den Personaleinsparungen leisten. Beim ZDF kompensieren die aktuellen Einsparmaßnahmen überwiegend nur die seit 2008 aufgebauten zusätzlichen Personalkapazitäten. Die Kommission erwartet vom ZDF die Vorlage eines bis 2020 reichenden Konzepts, mit dem die Personalplanungen weiterentwickelt werden. Die vom ZDF für 2017 bis 2020 angekündigten Personalreduzierungen sind dabei unabdingbar.

Die Nettoaufwendungen der betrieblichen Altersversorgung haben 2013 bis 2016 mit 1,8 Mrd. € eine erhebliche Bedeutung für den Finanzbedarf. Die Höhe und der dynamische Anstieg der Aufwendungen begründen weiteren Handlungsbedarf bei den Systemen der betrieblichen Altersversorgung. Als finanzbedarfswirksam erkennt die Kommission dabei die Anmeldungen der Anstalten auf Basis einer Abzinsung von 5,25 % an. Die Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sind nicht einbezogen. Die Kommission kürzt auf dieser Basis die Anmeldung des ZDF um 6,1 Mio. €.

Die Kommission hält es für erforderlich, die durch das BilMoG entstandene weitere Deckungsstocklücke von rund 1,7 Mrd. € abzudecken. Sie ist der Auffassung, dass die Deckungsstocklücke aus dem zweckgebundenen Beitragsanteil von 25 Cent stufenweise aufgefüllt werden sollte. Dazu ist es notwendig, den zweckgebundenen Beitragsanteil von 25 Cent über 2016 hinaus fortzuführen und für alle Anstalten einzusetzen. Die Kommission verbindet diese Lösung im Rahmen einer Gesamtbetrachtung mit der Maßgabe, die jetzigen Versorgungssysteme der Anstalten zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu schließen. Neue Versorgungssysteme müssen insbesondere zu einem deutlich geringeren Versorgungsniveau und einer Verringerung der laufenden Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung führen.

Die Anstalten erbringen ihre Leistungen mit Personal in unterschiedlichen Beschäftigungsformen. Neben dem fest angestellten Personal sind dies insbesondere freie Mitarbeiter sowie Personal bei Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben (GSEA) und bei Beteiligungsunternehmen. Dies wird in einer Gesamtdarstellung Personal zusammengeführt. Die Kommission hält es für erforderlich, die unterschiedlichen Beschäftigungsformen in den Anstalten übergreifend und einheitlich zu steuern. Um Personalbedarfe und Einsparpotenziale frühzeitig zu erkennen, sind weitere Instrumente zur mittelfristigen Planung der Personalressourcen zu entwickeln.

Der Sachaufwand beinhaltet den Aufwand für den Beitragseinzug und für nicht programmbezogene Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben (GSEA) sowie den sonstigen Sachaufwand. Der zum 19. Bericht für die Periode 2013 bis 2016 angemeldete Aufwand beläuft sich auf 5.200,0 Mio. € (ARD 4.045,2 Mio. €, ZDF 917,8 Mio. €, Deutschlandradio 197,1 Mio. €, ARTE 39,9 Mio. €). ARD, ZDF und ARTE verminderten die angemeldeten Bedarfe im Vergleich zu den Anmeldungen zum 18. Bericht. Deutschlandradio meldete Mehraufwendungen von 7,5 Mio. € an. Die Kommission mindert die angemeldeten Beträge um 51,1 Mio. € bei der ARD. Die Anmeldungen von ZDF, Deutschlandradio und ARTE werden von der Kommission unverändert anerkannt.

Die zum 19. Bericht für die Periode 2013 bis 2016 angemeldeten Investitionsausgaben betragen 2.273,4 Mio. € (ARD 1.781,6 Mio. €, ZDF 401,3 Mio. €, Deutschlandradio 90,4 Mio. €, Investitionen bei ARTE werden im Sachaufwand berücksichtigt). Dieser Betrag liegt um 66,4 Mio. € unter den Anmeldungen zum 18. Bericht (ARD – 80,6 Mio. €, ZDF + 0,6 Mio. €, Deutschlandradio + 13,6 Mio. €). Alle Anmeldungen werden von der Kommission unverändert anerkannt.

Neue Entwicklungsprojekte wurden zum 19. Bericht nicht angemeldet. Für die Periode 2013 bis 2016 sind nur die vier bereits laufenden Projekte mit einem angemeldeten Finanzbedarf von 286,5 Mio. € zu berücksichtigen (ARD: Digitaler Hörfunk 34,0 Mio. € und HDTV 174,9 Mio. €; ZDF: HDTV 43,2 Mio. €; Deutschlandradio: Digitaler Hörfunk 34,4 Mio. €). Die Kommission kürzt die Anmeldung des Deutschlandradio um 7,2 Mio. € und stellt für die Entwicklungsprojekte insgesamt einen Bedarf von 279,3 Mio. € fest.

Ab dem 1. Januar 2013 ist der Rundfunkbeitrag die wesentliche Finanzierungsgrundlage für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Kommission erwartet für 2013 bis 2016 um 1.145,9 Mio. € höhere Erträge gegenüber den Anmeldungen der Rundfunkanstalten. Auch gegenüber der unterjährigen Ertragsprognose erwartet sie noch um 357,9 Mio. € höhere Erträge. Die Teilnehmerbeiträge 2013 bis 2016 werden damit um 1.381,0 Mio. € höher sein als die Ist-Erträge aus Teilnehmergebühren 2009 bis 2012. Ein Teil der Mehrerträge kann für eine Beitragssenkung genutzt werden.

Die Kommission erkennt die Anmeldungen der Anstalten für die Werbe- und Sponsoringerträge an.

Die Kommission hat aktuelle Entwicklungen des Finanzmarktes bei der Feststellung der Finanzerträge berücksichtigt. Sie hat gegenüber der Anmeldung die prognostizierten Erträge um 30,5 Mio. € bei der ARD, 1,0 Mio. € beim ZDF und 0,4 Mio. € beim Deutschlandradio reduziert.

Die Kommission erkennt die angemeldeten Erträge aus Kostenerstattungen bei ARD und ZDF an. Beim Deutschlandradio werden lediglich geringfügige Erhöhungen von 72.000 € vorgenommen.

Bei den Sonstigen betrieblichen Erträgen nimmt die Kommission gegenüber den Anmeldungen individuelle Anpassungen (erwartete Mehrerträge) vor. Diese betragen bei der ARD 122,3 Mio. €. Beim ZDF betragen die Anpassungen 3,6 Mio. € und beim Deutschlandradio 261.000 €.

Die Kommission erwartet bei ARD und ZDF höhere Beteiligungserträge als von den Anstalten angemeldet. Bei der ARD erhöht die Kommission die Erträge um 12,2 Mio. € und beim ZDF um 2,1 Mio. €. Beim Deutschlandradio akzeptiert sie die angemeldeten Beteiligungserträge.

Zum 31. Dezember 2012 stellt die Kommission anrechenbare Eigenmittel, d.h. Bestände an kurzfristig verfügbaren Mitteln fest. Diese stehen den Rundfunkanstalten zur Deckung ihres Finanzbedarfs in der Beitragsperiode zur Verfügung und betragen 983,9 Mio. € (ARD 767,6 Mio. €, ZDF 134,4 Mio. €, Deutschlandradio 79,8 Mio. €, ARTE 2,1 Mio. €). Im Vergleich zu den angemeldeten Beständen stellt die Kommission einen Mehrbetrag von 76,9 Mio. € fest (ARD 87,7 Mio. €, ZDF – 11,1 Mio. €, Deutschlandradio 0,2 Mio. €, ARTE 0,1 Mio. €).

Rücklagen nach § 1 Abs. 4 RFinStV hatten die Rundfunkanstalten nicht zu bilden. Die Voraussetzungen lagen nicht vor, da die Gesamterträge die Gesamtaufwendungen für die Erfüllung ihres Auftrags nicht um mehr als 10 % der jährlichen Beitragseinnahmen überstiegen.

Zum Stichtag meldeten zwei Rundfunkanstalten der Kommission insgesamt drei Kredite. Diese stehen im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Erweiterung oder Verbesserung von Betriebsanlagen und entsprechen auch im Übrigen den Anforderungen des § 1 Abs. 3 RFinStV.

Die Anstalten weisen bei der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Vergleich zum 18. Bericht deutlich höhere Einsparungen aus. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus zusätzlichen Einsparvorgaben der Kommission im 18. Bericht. Die Kommission nimmt wegen unwirtschaftlichen Verhaltens bei der Degeto einen Wirtschaftlichkeitsabschlag von 10 Mio. € vor. Der im 18. Bericht festgelegte Wirtschaftlichkeitsabschlag von 0,25 % des anerkannten Gesamtaufwands wird beibehalten.

Die ARD hat sich mit ihren Beschlüssen vom 16./17. September 2013 auf Vorschläge zum Finanzausgleich für die Periode 2013 bis 2016 für RB und SR geeinigt. Sie hat deren strukturelle Unterfinanzierung anerkannt. Die Kommission ist der Auffassung, dass eine dauerhafte Lösung des Finanzausgleichs ab 2017 nur durch eine Neufestsetzung des Prozentsatzes der Finanzausgleichsmasse möglich ist. Solange dies nicht geschehen ist, wird die Kommission eine Zweckbindung vornehmen.

Der Bestand an Mehrheitsbeteiligungen ist seit 2009 nahezu unverändert. Ende 2011 gab es sieben wesentliche Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben (GSEA) der Rundfunkanstalten mit eigener Rechtsform und acht wesentliche GSEA ohne eigene Rechtsform.

Von besonderer Bedeutung ist der Beitragsservice. Die Stellenzahl soll von 1.041 Stellen im Jahr 2009 nach vorübergehender Erhöhung auf 930 Stellen im Jahr 2016 reduziert werden.

ARD und ZDF reduzieren die Aufwendungen aller Partnerprogramme mit Ausnahme von ARTE. Bei den Spartenprogrammen erhöht die ARD die Aufwendungen für tagesschau24 und EinsPlus und reduziert sie für Einsfestival. Das ZDF erhöht die Aufwendungen für ZDFinfo und ZDFneo und reduziert sie für ZDFkultur.

Vergleiche der Produktionsbetriebe des Hörfunks zeigen erhebliche Einsparpotenziale. Zieht man die durchschnittlichen Kosten je hergestellter Sendeminute als Benchmark heran, könnten bis zu 23,2 Mio. € bei den ARD-Anstalten und DRadio eingespart werden.

Vergleiche der Produktionsbetriebe Fernsehen der ARD-Anstalten und des ZDF zeigen erhebliche Einsparpotenziale auf. Würden die durchschnittlichen Kosten je hergestellter Sendeminute für Das Erste als Benchmark herangezogen, ergäben sich Einsparpotenziale von bis zu 15,2 Mio. € für die ARD sowie 8,9 Mio. € für das ZDF. Bei den Dritten Programmen der ARD könnten auf Basis der Durchschnittskosten insgesamt bis zu 49 Mio. € eingespart werden.

Bei Talksendungen und Nachrichten im Fernsehen sowie bei Kulturwellen im Hörfunk zeigen sich erhebliche Kostenunterschiede. Die Kommission fordert die Anstalten auf, Wirtschaftlichkeitspotenziale zu erschließen.

ARD und ZDF halten für ihre Fernsehprogramme Vorräte von 1,6 Mrd. € vor. Die Kommission sieht insbesondere beim Anzahlungsbestand Sport die Grenze des wirtschaftlich Vertretbaren erreicht. www.kef-online.de


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