Kautionszahlung - ist eure Regelung im Mietvertrag nichtig?

Von Patroqueeet

Wenn folgender Artikel richtig ist, sind viele Kautionsregelungen in Mietverträgen ungültig. Lest selbst!

Die rechtliche Lage


Folgenden Artikel über Mietrecht und Kautionen beim Wohnung-mieten sollte man sehr langsam und gründlich lesen.

Diese Sätze sind entscheidend:

Hat ein Vermieter zum Beispiel in einem Wohnungsmietvertrag eine Regelung aufgenommen, wonach der Mieter die gesamte Kaution bei Beginn des Mietverhältnisses zu zahlen hat, so ist diese Vereinbarung aufgrund der entgegenstehenden gesetzlichen Regelung für Wohnungsmietverträge unwirksam.

Entgegenstehende Regelung wird weiter oben im Artikel erwähnt:

Im Wohnungsmietrecht darf der Mieter dieses Geld in 3 gleichen monatlichen Teilzahlungen, die erste bei Beginn des Mietverhältnisses, erbringen.

Dass bedeutet, wenn der Vermieter also vertraglich fordert, die Kaution bis Mietbeginn zu zahlen, ist diese Regelung nichtig. Mit der Konsequenz: es ist keine Kaution zu zahlen.

Kaution bereits bezahlt?

Dann sagt der Artikel:

Früher gingen einzelne Gerichte davon aus, dass dem Wohnungsmieter dann ein Rückforderungsanspruch der von ihm gezahlten Kaution zusteht, wenn die Kautionsvereinbarung aufgrund einer Einmalzahlung wie vorstehend beschrieben unwirksam war. Diese Ansicht wurde durch den Bundesgerichtshof korrigiert. Danach bleibt auch bei einer unwirksamen Kautionsvereinbarung der Vermieter berechtigt, die Kaution zu behalten, wenn sie durch den Mieter bereits gezahlt wurde, weil die Zahlung mit Rechtsgrund erfolgte.

Sprich, die Kaution wird rechtlich anerkannt und ist gültig.

Wem hilft diese Information?

Allen welche auf Wohnungssuche sind und gerade einen neuen Mietvertrag für ihre neue Wohnung/Immo abschliessen.

Abschliessend:

Bei eurem Vermieter hat mit der Kaution alles geklappt? Dann aktualisiert eure Vermieter-Bewertung um diese wichtige Info:

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