Katholischer Klerus: Bibbern um grundgesetzwidrige Privilegien

WEIMAR. (fgw) Als der grosse Augustinus sich auf dem Höhepunkt sei­ner Karriere als PR-Chef des Römischen Kaisers aus Frust mit sei­nem Freund in eine gleich­ge­schlecht­li­che (Gem)Einsamkeit in seine Heimat zurück­zog, setz­ten die hilf­lo­sen Christen dort alles daran, den bered­ten Mann in höchste Kirchenwürden als ihren Bischof in Hippo zu hie­ven. Im heu­ti­gen Bayern muss der katho­li­sche Klerus um grund­ge­setz­wid­rige Privilegien bib­bern, weil er eine in gleich­ge­schlecht­li­cher Gemeinsamkeit lebende Erzieherin feu­ern will.

von Georg Korfmacher

RegenbogenfahneDie betrof­fene Dame hatte ihrem Arbeitgeber die Geburt ihres Kindes gemel­det und Mutterschaftsurlaub bean­sprucht. Gleichzeitig hatte sie ihm mit­ge­teilt, dass sie mit einer ande­ren Dame in Lebensgemeinschaft lebt. Daraus frie­melte der Arbeitgeber eine gleich­ge­schlecht­li­che Lebensgemeinschaft schein­bar unmo­ra­li­scher Art und kün­digt der jun­gen Mutter frist­los. Leben In der Catholica nicht auch (zwar immer weni­ger) Männer und Frauen in gleich­ge­schlecht­li­chen Lebensgemeinschaften (Klöstern) zusam­men, beson­ders in beson­ders stren­gen. Warum muss die Gemeinschaft zwi­schen der jun­gen Mutter und ihrer Freundin schlecht sein?

Penetrant pocht der Arbeitgeber, eine kirch­li­che Einrichtung, auf einem Selbstbestimmungsrecht, das ihm laut GG nicht zusteht. Dort ist näm­lich ein­deu­tig gere­gelt, dass die Kirchen ihre Angelegenheiten zwar eigen­ver­ant­wort­lich aber eben nur im Rahmen der für alle gel­ten­den Gesetze ver­wal­ten. Von Selbstbestimmung keine Spur! Was die Catholica hier treibt ist eher Anmassung und Missachtung der in unse­rer Demokratie für alle gel­ten­den Rechte und Gesetze.

Während in unse­rer Demokratie nie­mand wegen sei­nes Geschlechtes, sei­ner Abstammung, sei­ner Rasse, sei­ner Sprache, sei­ner Heimat und Herkunft, sei­nes Glaubens, sei­ner reli­giö­sen oder poli­ti­schen Anschauungen benach­tei­ligt oder bevor­zugt wer­den darf und jeder das Recht auf die freie Entfaltung sei­ner Persönlichkeit hat, setzt sich die Catholica dreist über unser GG hin­weg und will sich ihr eige­nes Recht bas­teln.

Nun hat ihr aber die Gewerbeaufsicht in die Suppe gespuckt und die Kündigung der jun­gen Mutter abge­lehnt. Seltsam zwar, dass hier die Gewerbeaufsicht und nicht das Arbeitsgericht ein­ge­schrit­ten ist, gleich­wohl aber erfreu­lich, dass eine Aufsichtsbehörde gegen den offen­sicht­li­chen Machtmissbrauch einer mit Steuergeldern finan­zier­ten kirch­li­chen Einrichtung ein­schrei­tet. Endlich erin­nert sich jemand daran, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind und dass die Würde des Menschen unan­tast­bar ist. Sie zu ach­ten und zu schüt­zen ist Verpflichtung aller staat­li­chen Gewalt. Besonders die Würde einer jun­gen Mutter, die ehr­lich mit sich und der Welt umgeht.

Aber Ehrlichkeit und Recht schei­nen der Catholica ein Bergriffspaar, das ihr gerade in Sachen Moral nicht schmeckt, beson­ders, wenn es sich um geschlechts­be­zo­gene Moral han­delt. Was Nonnen und Mönche, also Kleriker, dür­fen, soll Laien ver­wehrt sein? Ach ja, schon wie­der ver­ges­sen. Kleriker sind ja Eunuchen für das Himmelreich (Mt 19, 12) und genies­sen irgend­wie die Freiheit der Narren. Aber bitte nicht in unse­rer Demokratie!

Erstveröffentlichung: Freigeist Weimar


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