WEIMAR. (fgw) Als der grosse Augustinus sich auf dem Höhepunkt seiner Karriere als PR-Chef des Römischen Kaisers aus Frust mit seinem Freund in eine gleichgeschlechtliche (Gem)Einsamkeit in seine Heimat zurückzog, setzten die hilflosen Christen dort alles daran, den beredten Mann in höchste Kirchenwürden als ihren Bischof in Hippo zu hieven. Im heutigen Bayern muss der katholische Klerus um grundgesetzwidrige Privilegien bibbern, weil er eine in gleichgeschlechtlicher Gemeinsamkeit lebende Erzieherin feuern will.
von Georg Korfmacher
Die betroffene Dame hatte ihrem Arbeitgeber die Geburt ihres Kindes gemeldet und Mutterschaftsurlaub beansprucht. Gleichzeitig hatte sie ihm mitgeteilt, dass sie mit einer anderen Dame in Lebensgemeinschaft lebt. Daraus friemelte der Arbeitgeber eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft scheinbar unmoralischer Art und kündigt der jungen Mutter fristlos. Leben In der Catholica nicht auch (zwar immer weniger) Männer und Frauen in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften (Klöstern) zusammen, besonders in besonders strengen. Warum muss die Gemeinschaft zwischen der jungen Mutter und ihrer Freundin schlecht sein?
Penetrant pocht der Arbeitgeber, eine kirchliche Einrichtung, auf einem Selbstbestimmungsrecht, das ihm laut GG nicht zusteht. Dort ist nämlich eindeutig geregelt, dass die Kirchen ihre Angelegenheiten zwar eigenverantwortlich aber eben nur im Rahmen der für alle geltenden Gesetze verwalten. Von Selbstbestimmung keine Spur! Was die Catholica hier treibt ist eher Anmassung und Missachtung der in unserer Demokratie für alle geltenden Rechte und Gesetze.
Während in unserer Demokratie niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf und jeder das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat, setzt sich die Catholica dreist über unser GG hinweg und will sich ihr eigenes Recht basteln.
Nun hat ihr aber die Gewerbeaufsicht in die Suppe gespuckt und die Kündigung der jungen Mutter abgelehnt. Seltsam zwar, dass hier die Gewerbeaufsicht und nicht das Arbeitsgericht eingeschritten ist, gleichwohl aber erfreulich, dass eine Aufsichtsbehörde gegen den offensichtlichen Machtmissbrauch einer mit Steuergeldern finanzierten kirchlichen Einrichtung einschreitet. Endlich erinnert sich jemand daran, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind und dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Besonders die Würde einer jungen Mutter, die ehrlich mit sich und der Welt umgeht.
Aber Ehrlichkeit und Recht scheinen der Catholica ein Bergriffspaar, das ihr gerade in Sachen Moral nicht schmeckt, besonders, wenn es sich um geschlechtsbezogene Moral handelt. Was Nonnen und Mönche, also Kleriker, dürfen, soll Laien verwehrt sein? Ach ja, schon wieder vergessen. Kleriker sind ja Eunuchen für das Himmelreich (Mt 19, 12) und geniessen irgendwie die Freiheit der Narren. Aber bitte nicht in unserer Demokratie!
Erstveröffentlichung: Freigeist Weimar