katholische Kirche: Begriff „Kinderficker-Sekte“ zulässig!

katholische Kirche: Begriff „Kinderficker-Sekte“ zulässig!erschienen bei Seite3.ch

Deutsche Katholiken sind entrüstet. Gemäss einem Beschluss des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten darf die katholische Kirche öffentlich als „Kinderficker-Sekte“ bezeichnet werden. Hintergrund für das Urteil war eine Klage gegen eine Website, die in einem Artikel über den Kölner Kardinal Joachim Meisner die katholische Kirche als “Kinderficker-Sekte“ bezeichnete. Offensichtlich zu Recht.

Beliebtes Freitagsthema bei Seite3.ch ist die katholische Kirche. Auch diese Woche bot die heilige Institution eine Steilvorlage zum Katholiken-Bashing. Es geht um den Beschluss eines Berliner Gerichts, den Begriff „Kinderficker-Sekte“ als zulässig zu befinden. Vorausgegangen ist eine Klage der Berliner Staatsanwaltschaft gegen den Betreiber der Website „Schockwellenreiter“. Unter dem Titel „Neues vom Ayatollah aus Köln“ erschien am 29.6.2011 Folgendes: „Das Kölner Oberhaupt der Kinderficker-Sekte hat sich mal wieder zu Wort gemeldet: Kardinal Joachim Meisner hat die Abtreibung als täglichen Super-GAU verurteilt.“

Die zuständige Richterin lehnte nun aber die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab, weil es „in der Tat heftige Diskussionen in der Öffentlichkeit zum Thema Missbrauch in der katholischen Kirche“ gebe. Demnach darf die katholische Kirche also auch amtlich als „Kinderficker-Sekte“ bezeichnet werden.



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