Die Bundesregierung hat beschlossen, gemeinsam mit den Bundesländern einen Hilfsfonds für die Beseitigung der Hochwasserschäden einzurichten. Er soll ein Volumen von bis zu acht Milliarden Euro haben.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) plant, die Hilfen für den Wiederaufbau allein über neue Schulden zu finanzieren. Die SPD lehnt diesen Plan ab. Damit würden die Lasten auf die nächste Generation übertragen, meint Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil. Die Regierung lehnt es dagegen ab, Steuern zu erhöhen. Es läge immer noch eine fragile Situation der Wirtschaft in Europa vor, sagte, Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zur Begründung. Nach der Flut im Jahr 2002 wurde der Hilfsfond über einer Erhöhung der Körperschaftssteuer finanziert. Die Bundesländer haben ihre eigenen Interessen. So will z.B. Rheinland-Pfalz seine Investitionen in den Hochwasserschutz von den Zahlungsverpflichtungen abziehen.
Aber nicht alle kommen in den Genuss des Hilfsfonds. Bezieher von Arbeitslosengeld II ( ALG II) sind davon ausgenommen. In einer gemeinsamen Presseerklärung der Bundesagentur für Arbeit (BA), des Deutschen Städtetages (DST) und des Deutschen Landkreistages (DLT) hatte es noch am 6. Juni gehießen, dass Soforthilfen, die ausdrücklich dazu dienen, Schäden durch das Hochwasser zu beseitigen, werden nicht auf das ALG II angerechnet werden. Der Sozialberater Harald Thomé hat jetzt ein anders lautendes Papier des Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht. Demnach werden Gelder des Hilfsfonds doch angerechnet. Wurde beispielsweise der gesamte Hausrat bei der Flut zerstört, darf der ALG-II-Bezieher Geld für eine Erstausstattung beantragen – je nach Kommune liegt der Satz zwischen 2000 Euro im Westen und 800 Euro im Osten. Erhält aber dieselbe Person Hilfe aus dem Fond, wird sie mit der Summe der Erstausstattung verrechnet. „Damit werden die sozial benachteiligten Flutopfer gewissermaßen doppelt benachteiligt“, sagte Gunnar Winkler, Präsident der Volkssolidarität.
Dass die Bundesregierung ein Acht-Milliarden-Paket für den Wiederaufbau schnüren musste, liegt für den Geowissenschaftler Emil Dister vor allem an der deutschen Kleinstaaterei. Der Professor für Fluss- und Auenökologie hat darüber mit dem Spiegel (Ausgabe 25/2013) gesprochen und das Durcheinander beim Hochwasserschutz deutlich gemacht. Schon nach der Flut von 2002 sei klar gewesen, dass Flüsse mehr Raum brauchen und mehr Überflutungsflächen geschaffen werden müssten oder dass nicht mehr so dicht am Ufer gebaut werden dürfe. Aber viele Projekte seien bis heute nicht umgesetzt worden oder liegen bei Gerichten.
Das Problem sei, dass jedes Bundesland sein eigenen Hochwasserkonzept hätte und keine Koordinierung stattfände. Die Einflüsse der Kommunen und der Landkreise komme noch hinzu. Wenn ein Gemeinderat beschließe, in einem Überschwemmungsgebiet Baugrundstücke auszuweisen, könne fast nichts dagegen getan werden. Das habe zu machen kuriosen Sachverhalten geführt. So hatte die schleswig-holsteinische Landesregierung die Deiche bei Lauenburg um 20 Zentimeter höher gebaut als die Dämme am anderen Flussufer, dass zu Niedersachsen gehört.
Ein anderer Fall: So blieb die Brandenburgische Regierung nach dem Hochwasser auf 15 Millionen Euro Entschädigungszahlungen an Landwirte sitzen, weil deren Felder geflutet worden waren. Dadurch diese Flutung von Flächen konnte damals der Pegel der Elbe gesenkt und Orte wie das niedersächsische Hitzacker besser geschützt werden. Erst nach Jahren konnten sich die Bundesländer auf eine Kostenverteilung für künftige Hochwässer einigen. Doch nun müssen vier Ministerpräsidenten zustimmen, wenn die entsprechenden Flächen geflutet werden sollen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) plant, die Hilfen für den Wiederaufbau allein über neue Schulden zu finanzieren. Die SPD lehnt diesen Plan ab. Damit würden die Lasten auf die nächste Generation übertragen, meint Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil. Die Regierung lehnt es dagegen ab, Steuern zu erhöhen. Es läge immer noch eine fragile Situation der Wirtschaft in Europa vor, sagte, Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zur Begründung. Nach der Flut im Jahr 2002 wurde der Hilfsfond über einer Erhöhung der Körperschaftssteuer finanziert. Die Bundesländer haben ihre eigenen Interessen. So will z.B. Rheinland-Pfalz seine Investitionen in den Hochwasserschutz von den Zahlungsverpflichtungen abziehen.
Aber nicht alle kommen in den Genuss des Hilfsfonds. Bezieher von Arbeitslosengeld II ( ALG II) sind davon ausgenommen. In einer gemeinsamen Presseerklärung der Bundesagentur für Arbeit (BA), des Deutschen Städtetages (DST) und des Deutschen Landkreistages (DLT) hatte es noch am 6. Juni gehießen, dass Soforthilfen, die ausdrücklich dazu dienen, Schäden durch das Hochwasser zu beseitigen, werden nicht auf das ALG II angerechnet werden. Der Sozialberater Harald Thomé hat jetzt ein anders lautendes Papier des Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht. Demnach werden Gelder des Hilfsfonds doch angerechnet. Wurde beispielsweise der gesamte Hausrat bei der Flut zerstört, darf der ALG-II-Bezieher Geld für eine Erstausstattung beantragen – je nach Kommune liegt der Satz zwischen 2000 Euro im Westen und 800 Euro im Osten. Erhält aber dieselbe Person Hilfe aus dem Fond, wird sie mit der Summe der Erstausstattung verrechnet. „Damit werden die sozial benachteiligten Flutopfer gewissermaßen doppelt benachteiligt“, sagte Gunnar Winkler, Präsident der Volkssolidarität.
Dass die Bundesregierung ein Acht-Milliarden-Paket für den Wiederaufbau schnüren musste, liegt für den Geowissenschaftler Emil Dister vor allem an der deutschen Kleinstaaterei. Der Professor für Fluss- und Auenökologie hat darüber mit dem Spiegel (Ausgabe 25/2013) gesprochen und das Durcheinander beim Hochwasserschutz deutlich gemacht. Schon nach der Flut von 2002 sei klar gewesen, dass Flüsse mehr Raum brauchen und mehr Überflutungsflächen geschaffen werden müssten oder dass nicht mehr so dicht am Ufer gebaut werden dürfe. Aber viele Projekte seien bis heute nicht umgesetzt worden oder liegen bei Gerichten.
Das Problem sei, dass jedes Bundesland sein eigenen Hochwasserkonzept hätte und keine Koordinierung stattfände. Die Einflüsse der Kommunen und der Landkreise komme noch hinzu. Wenn ein Gemeinderat beschließe, in einem Überschwemmungsgebiet Baugrundstücke auszuweisen, könne fast nichts dagegen getan werden. Das habe zu machen kuriosen Sachverhalten geführt. So hatte die schleswig-holsteinische Landesregierung die Deiche bei Lauenburg um 20 Zentimeter höher gebaut als die Dämme am anderen Flussufer, dass zu Niedersachsen gehört.
Ein anderer Fall: So blieb die Brandenburgische Regierung nach dem Hochwasser auf 15 Millionen Euro Entschädigungszahlungen an Landwirte sitzen, weil deren Felder geflutet worden waren. Dadurch diese Flutung von Flächen konnte damals der Pegel der Elbe gesenkt und Orte wie das niedersächsische Hitzacker besser geschützt werden. Erst nach Jahren konnten sich die Bundesländer auf eine Kostenverteilung für künftige Hochwässer einigen. Doch nun müssen vier Ministerpräsidenten zustimmen, wenn die entsprechenden Flächen geflutet werden sollen.