Telepolis, 05.05.2020
Kommentar: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Anleihekäufen der EZB droht das morsche „Europäische Haus“ vollends zum Einsturz zu bringen
Die wichtigste geldpolitische Maßnahme, die seit Ausbruch der Eurokrise den Bestand der Eurozone gewährleistete, ist nach einem Urteilsspruch des Verfassungsgerichts in Karlsruhe teilweise grundgesetzwidrig. Der Aufkauf von Staatsanleihen, den die Europäische Zentralbank EZB im gigantischen Umfang betreibt, um die Konjunktur in der Eurozone anzukurbeln, ist nach dem Urteil der Verfassungsrichter teilweise nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
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