Ich stehe kurz vor der Pensionierung und frage mich, was für mich vorteilhafter ist: die Rente oder das Kapital. Ist mit dem Kapitalbezug ein besonderes Risiko verbunden?
In der beruflichen Vorsorge ist die Rente die Regel. Im Pensionierungszeitpunkt wird deshalb das Alterskapital in eine lebenslange Rente umgewandelt. Massgebend ist dabei der nach dem Reglement der betreffenden Vorsorgeeinrichtung in diesem Zeitpunkt gültige Umwandlungssatz. Für das obligatorische Guthaben muss aber in jedem Fall mindestens der gesetzlich garantierte Mindestumwandlungssatz gewährt werden. Stirbt ein Rentenbezüger, wird eine Hinterlassenen- und/oder Waisenrente ausbezahlt, sofern anspruchsberechtigte Personen vorhanden sind.
Kapitalbezug gut überlegen
Vor einem Entscheid über einen ganzen oder teilweisen Kapitalbezug sollten Sie Ihre finanzielle Situation sorgfältig prüfen. Es gilt abzuwägen zwischen den Vorteilen einer Rente, die Ihnen oder Ihren Hinterlassenen bis ans Lebensende Monat für Monat einen festen Betrag garantiert, und dem Bezug eines Kapitals, für das Sie das Anlagerisiko selber tragen. Als privater Anleger werden Sie kaum einen höheren Kapitalertrag erzielen als eine Vorsorgeeinrichtung. Zudem gilt es zu bedenken, dass auch die Anlagekosten für private Anleger höher sind. Ein Kapitalbezug kann aber sinnvoll sein, wenn jemand alleinstehend ist und keine gesetzlich oder reglementarisch vorgesehene Anspruchsberechtigte hinterlässt. Er eignet sich im Übrigen eher für Personen, die über ein grösseres Vermögen verfügen und mögliche Kapitalverluste verkraften können. Wir empfehlen Ihnen, die Frage des Kapitalbezugs mit Ihrem Versicherungsberater zu besprechen, der Ihre persönlichen Verhältnisse kennt, also alle Aspekte Ihrer langfristigen Vorsorgeplanung berücksichtigen kann.